Geländer zu niedrig: Deshalb dürfen Radfahrer trotzdem über Gehweg von Elbbrücke radeln

Bad Schandau - Es war ein Hin und Her: Erst durfte die Elbbrücke von Bad Schandau angeblich auch von Radfahrern genutzt werden. Wenig später wurde plötzlich ein Radler-Verbot bekannt - unter anderem wegen zu niedriger Geländer. Eine Freigabe für Gehweg und Straße erfolgte aber letztlich dann doch. TAG24 wollte wissen, wie das zusammenpasst.

Der Gehweg der Elbbrücke von Bad Schandau ist auch für den Radverkehr freigegeben worden, obwohl es zuvor Bedenken wegen der Geländerhöhe gab.
Der Gehweg der Elbbrücke von Bad Schandau ist auch für den Radverkehr freigegeben worden, obwohl es zuvor Bedenken wegen der Geländerhöhe gab.  © Eric Münch

Auf Anfrage erklärte eine Sprecherin des sächsischen Infrastrukturministeriums, dass gemäß der Vorschriften bei Radwegen sowie Geh- und Radwegen auf Ingenieurbauwerken zur Absturzsicherung grundsätzlich ein Geländer mit einer Höhe von 1,30 Meter erforderlich sei.

Das vorhandene Geländer auf der Elbbrücke besitze jedoch nur eine Höhe von 1,20 Meter. Es fehlen damit zehn Zentimeter.

"Im Rahmen einer Einzelfallentscheidung - nach nochmaliger Prüfung - hat sich das Landesamt für Straßenbau und Verkehr mit Zustimmung der Verkehrsbehörde des Landkreises für eine Freigabe der Kappenbereiche auch für Radfahrer entschieden", so die Sprecherin.

Die Entscheidung nehme Bezug auf eine Regelung aus der Vorschrift "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten" (ZTV-ING), wonach Geländerhöhen von 1,20 Meter im Bestand keine Nutzungseinschränkungen für den Radverkehr darstellen.

Titelfoto: Eric Münch

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