Millionen Führerscheine bald ungültig: Wen es trifft und was zu tun ist

Deutschland - Alte Führerscheine (Auto und Motorrad) haben von der EU ein "Verfallsdatum" bekommen und müssen deshalb bald umgetauscht werden. In Deutschland gilt die neue Regelung offiziell seit 18. März 2019.

43 Millionen Menschen sind in Deutschland vom Zwangsumtausch der Führerscheine betroffen. Die ersten Fahrer müssen ihren "Lappen" bis 19. Januar 2022 umtauschen.
43 Millionen Menschen sind in Deutschland vom Zwangsumtausch der Führerscheine betroffen. Die ersten Fahrer müssen ihren "Lappen" bis 19. Januar 2022 umtauschen.  © Marius Becker/dpa

Die gute Nachricht vorneweg: die bestehende Umtauschfrist, die für den 19. Januar 2021 vorgesehen war, wurde inzwischen verlängert. Nun aber der Reihe nach!

Die Europäische Union hat verfügt, dass Führerscheine in Zukunft nur noch 15 Jahre lang gültig sind und dann verlängert werden müssen. Auf eigene Kosten!

Das betrifft allerdings nur Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, und bezieht sich ausschließlich auf das Dokument. Eure Fahrerlaubnis verfällt nicht!

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Wie beim Ausweis oder Reisepass solltet Ihr bald darauf achten, wann die Gültigkeit Eures "Lappens" abläuft.

Der Umtausch passiert zeitlich gestaffelt: Einmal für die Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Hier ist Euer Geburtsjahr entscheidend.

Bei Führerscheinen, die vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, kommt es auf das Ausstellungsjahr an.

Ihr habt den Führerschein nach dem 19. Januar 2013 bekommen? Prima! Dann braucht Ihr jetzt nichts weiter machen, denn Euer Lappen ist bereits nur 15 Jahre gültig.

Ebenfalls von der Regelung ausgenommen sind Fahrer, die vor 1953 geboren wurden. "Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen", heißt es in der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

Frühester Umtauschtermin: 2022

Der gute alte Papierführerschein ist bald ein Stück fürs Museum.
Der gute alte Papierführerschein ist bald ein Stück fürs Museum.  © Oliver Berg/dpa

Die früheste Umtauschfrist ist der 19. Januar 2022. Bis zu diesem Datum müssen Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihr brandneues Dokument haben.

Die späteste Frist betrifft all diejenigen, die ihren Schein 2012 bis 2013 erworben haben: Euer Umtauschtermin ist erst 2033.

Alle Termine, bis zu denen der Führerschein umgetauscht sein muss, in der Übersicht (Quelle: ADAC):

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1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden

  • Geburtsjahr: 1953: Umtausch bis 19.1.2033
  • 1953 bis 1958: bis 19.1.2022
  • 1959 bis 1964: bis 19.1.2023
  • 1965 bis 1970: bis 19.1.2024
  • 1971 oder später: bis 19.1.2025

2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

  • Ausstellungsjahr: 1999 bis 2001: Umtausch bis 19.1.2026
  • 2002 bis 2004: bis 19.1.2027
  • 2005 bis 2007: bis 19.1.2028
  • 2008: bis 19.1.2029
  • 2009: bis 19.1.2030
  • 2010: bis 19.1.2031
  • 2011: bis 19.1.2032
  • 2012 bis 18.1.2013: bis 19.1.2033

Diese Staffelung ergibt sich, weil rund 43 Millionen Menschen vom Umtausch des Führerscheins betroffen sind und den Zulassungsstellen nicht die Türen eingerannt werden sollen, wenn alle auf einmal kommen.

Das müsst Ihr zum Umtausch Eures Führerscheins mitbringen

Zum Führerscheinumtausch benötigt Ihr ein biometrisches Lichtbild, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht (derzeit: (35 x 45 mm). Außerdem müsst Ihr den alten Führerschein mitbringen (zum Entwerten) sowie den Personalausweis oder Reisepass. Zudem kommen Kosten in Höhe von zirka 25 Euro auf Euch zu, die Ihr selbst tragt.

Wenn Ihr umgezogen seid und im Führerschein steht noch eine alte Adresse, dann bringt unbedingt auch eine Abschrift der ursprünglichen Führerscheinstelle mit.

Hinweis: Eure Führerscheinklasse behaltet Ihr, da ändert sich mit dem Umtausch nichts. Fahrprüfung oder andere Tests sind auch nicht nötig. Mit einer Ausnahme: Antragsteller ab dem 50. Lebensjahr benötigen eine Gesundheitsuntersuchung.

Jetzt wollt Ihr bestimmt noch wissen, was passiert, wenn Ihr Euren Führerschein nicht umtauscht. In dem Fall drohen zehn Euro Verwarngeld.

Titelfoto: Marius Becker/dpa

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