Hundehaltung in Mietwohnung: Dürfen Vermieter Hunde verbieten?
Auf der Suche nach der idealen Wohnung geht es für viele Haustierfreunde auch um das Thema Hundehaltung. Mietwohnung finden und den Hund ganz einfach mitnehmen, ist eben keine Selbstverständlichkeit. Wie die Lieblinge dennoch mit ins neue Heim einziehen dürfen, erfährst Du in diesem Ratgeber!
Darf der Vermieter Hunde verbieten?
Das Wichtigste zuerst: Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013 dürfen keine generellen Haustierverbote mehr erteilt werden, weil diese eine unangemessene Benachteiligung der Mieter bedeuten würden.
Bei Hunden gibt es allerdings Ausnahmen. Sogenannte "Listenhunde", die im Allgemeinen auch als Kampfhunde bekannt sind, dürfen kategorisch ausgeschlossen werden. Welche Rassen zu dieser Kategorie gehören, unterscheidet sich in Deutschland von Bundesland zu Bundesland.
Für alle anderen Vierbeiner ist das besagte Urteil jedoch kein absoluter Freifahrtschein. Denn anstatt Verbote zu erteilen, können sich Vermieter auf Genehmigungsvorbehalte berufen.
Das heißt, dass Wohnungsinteressenten für eine Hundehaltung in Mietwohnungen die ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers brauchen. Dasselbe gilt natürlich für Hundefreunde, die zwar nicht umziehen, sich aber einen Hund anschaffen wollen.
Viele weitere Hinweise zum Leben mit süßen Fellnasen findest Du übrigens im TAG24-Hunderatgeber.
Als Faustregel gilt: Je größer die Tiere sind, desto eher dürfen Vermieter Hunde verbieten. Insgesamt bedarf eine Ablehnung aber triftiger Gründe, wobei unter anderem die Wohnungsgröße und die Interessen der Nachbarschaft eine Rolle spielen.
Die wichtigsten Infos für Schnellleser:
- Es gibt keine generellen Hundeverbote für Mietwohnungen.
- Als Mieter muss man um die Erlaubnis bitten, einen Hund halten zu dürfen.
- Vermieter können die Hundehaltung mit guter Begründung ablehnen.
- Ruhigere, kleinere Vierbeiner sind selten ein Problem.
- Laute, größere Hunde können für Stress mit Vermietern sorgen.
Hundehaltung Mietwohnung: So gibt es keine Probleme
Wenn man keinen Listenhund mit in die neuen vier Wände bringen möchte, muss man erst einmal keine Sorgen vor einem unbegründeten Verbot für den treuen Begleiter haben. Stattdessen muss in jedem Fall eine individuelle Abwägung erfolgen.
Weil Vermieter ihre Genehmigung mit einer Begründung auch nachträglich zurückziehen können, lassen sie den Einzug von Hunden in der Regel zunächst zu. Dass man seinen Vierbeiner in der Mietwohnung halten darf, heißt jedoch nicht, dass er alles machen darf, was er will.
Vermieter können Regeln aufstellen
Eigentümer können nämlich die Einhaltung von Grundregeln fordern, die in der Hausordnung verankert wurden. Hierzu können beispielsweise eine Leinenpflicht im Hausflur und ein Hundeverbot für Grünanlagen auf dem Grundstück zählen.
Darüber hinaus bieten ruhigere Hunde natürlich weniger Grund für eine Entziehung der Halteerlaubnis als verhaltensauffällige Exemplare. Solange ein Tier nicht durch langes lautes Bellen, Angriffe auf Bewohner oder ähnliche Auffälligkeiten zur Belastung des Hausfriedens wird, gibt es keine Probleme.
Achtung: Bringt ein Hund den Eigentümer mit störendem Verhalten erst einmal dazu, die Genehmigung zurückzuziehen, bleibt oft nur der Gang zum Anwalt, wenn man sich dagegen wehren möchte.
Hundehaltung Mietwohnung: Warum man seinen Hund nicht verschweigen sollte
Wer einen Hund mit in die neue Wohnung bringt und ihn verschweigt, dem drohen übrigens drastische Konsequenzen. Denn Fakt ist: Sollte man ein Tier halten, obwohl es nicht genehmigt wurde, könnte man im schlimmsten Fall wegen Vertragsbruchs fristlos gekündigt werden.
Hat man einen Vierbeiner, der ohnehin nicht auffällt, wäre es also durchaus riskant, diesen einfach zu verschweigen. Insbesondere, da man für solche Tiere grundsätzlich leichter eine Genehmigung erhält.
Und dass Nachbarn von einem lauten, womöglich oft bellenden Exemplar schnell Wind bekommen, liegt auf der Hand – dürfte schwer sein, den tierischen Mitbewohner dann zu verheimlichen.
Hunde in Mietwohnung: neues Gesetz 2022 in Kraft getreten
Generell ist es sowieso schwer, einen Hund zu halten, ohne dass es andere Menschen bemerken. Ein seit 2022 geltendes Gesetz fordert für die vierbeinigen Kameraden nämlich das Recht auf ausreichend Auslauf und Kontakt zu Artgenossen ein. Wird dies nachweislich missachtet, kann deswegen die Hundehaltung untersagt werden.
Kriegen z. B. Nachbarn, die gern mal petzen, mit, dass ein Vierbeiner permanent in der Bude hockt, kann man schneller ins Visier seiner Vermieter rücken, als einem lieb ist.
Fazit: Keine generellen Verbote in Mietwohnungen, es kommt auf den Hund an
Eine Art Hundeverbot dürfen Hauseigentümer bis auf die Ausnahme der Kampfhunde nicht mehr aussprechen. Dennoch haben sie das Recht, eine Anfrage zur Hundehaltung mit einer begründeten Erklärung abzulehnen.
Jeder, der einen gut erzogenen und eher kleinen Vierbeiner hat, dürfte deswegen in den seltensten Fällen Schwierigkeiten mit Vermietern bekommen. Bei größeren und lauten Hunden, kann es knifflig werden, weil man vom Verständnis des Eigentümers sowie der Nachbarn abhängig ist.
Auf der Wohnungssuche sollte man also möglichst frühzeitig herausfinden, wie die Anbieter zu Hunden in Mietwohnungen stehen. So können spätere Auseinandersetzungen vermieden werden.
Tipp zum Abschluss: Wenn schon ein anderer Hund im Haus lebt, haben Vermieter es sehr schwer, neuen Mietern die Hundehaltung zu untersagen. Er müsste triftige Gründe für die unterschiedliche Behandlung nennen.
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