Hundebiss: Das solltest Du nach der Hundeattacke unbedingt tun
Hunde, welche Angst haben, sich bedroht fühlen und eine scheinbare Gefahr abwehren wollen, beißen im schlimmsten Fall zu. Die Bisswunden von Hunden sind ein Fall für den Arzt und manchmal auch für den Rechtsanwalt.
Nur in extremen Fällen werden Menschen bei Attacken von Hunden totgebissen. Jedoch sollten auch kleinere Verletzungen ernst genommen und entsprechende Konsequenzen gezogen werden.
Dabei sind es nicht immer zwangsläufig Kampf- und andere Listenhunde, die zubeißen und schwerwiegende Verletzungen bei Mensch und anderen Tieren verursachen.
Hunde beißen sich instinktiv fest und reißen den Kopf dann hin und her. Das Schütteln und Zerren mit aller Kraft am Körperteil des anderen verursacht grundlegende Schäden. Doch auch oberflächliche Abschürfungen sind gefährlich.
Beißt der Hund zu, ist das für alle Beteiligten im ersten Moment ein Schock. Oft weiß man vor lauter Schreck nicht, was jetzt zu tun ist. Auch die Halter des bissigen Hundes fallen manchmal aus allen Wolken und beteuern, dass ihr Hund so etwas noch nie gemacht hätte.
Was es zu den Folgen und Maßnahmen nach einem Hundebiss zu wissen gibt, ist in diesem Hunderatgeber für Dich zusammengefasst.
Hundebiss: Gefahren und Folgen für Betroffene
Schon ein kleiner Hundebiss kann gefährlich werden und muss entsprechend behandelt werden.
Durch Bakterien und Keime im Speichel des Hundes, welche durch den Biss in den Körper und Blutkreislauf gelangen, besteht ein hohes Risiko der Wundinfektion. Breiten sich die Keime im gesamten Körper aus, spricht man auch von einer systemischen Infektion.
Anzeichen für eine Blutvergiftung oder andere Entzündungen sind Rötungen der Wunde und Fieber. In diesem Fall sollten Betroffene sofort ein Krankenhaus aufsuchen.
Beißt ein Hund zu, kann das nicht nur starke Schmerzen, sondern auch große Gewebeschäden an der Haut, den Nerven und Muskeln verursachen.
Je nach Stärke und Intensität der Verletzung können die Beeinträchtigungen in Schwere und Dauer variieren. Möglicherweise leidet der Geschädigte für den Rest des Lebens unter den Folgen des Hundebisses.
Der Besuch beim Arzt ist dringend erforderlich, denn dieser kann die Wunde gründlich reinigen und weitere Maßnahmen zur Behandlung ergreifen.
Nach der Untersuchung verschreibt der Art bei Bedarf auch Medikamente wie Antibiotika, um Entzündungen vorzubeugen. Ebenso relevant ist der Impfstatus der gebissenen Person. Ist dieser nicht aktuell, sollte man sich möglichst innerhalb von drei Tagen nach dem Vorfall gegen Tetanus und Tollwut impfen lassen.
Auch Katzenbisse können gefährlich sein.
Erste Hilfe bei einem Hundebiss
Wurde man von einem Hund gebissen, sollte man folgende Schritte zur Erstversorgung durchführen.
1. Wenn möglich die Wunde einen ganz kurzen Moment ausbluten lassen.
2. Die Bisswunde vorsichtig mit mildem bis lauwarmem Wasser und eventuell milder Seife auswaschen. Möglichst alle Verschmutzungen und Fremdkörper entfernen.
3. Ein Antiseptikum auf die Wunde auftragen und mit einem lockeren Verband sanft abdecken. Antiseptisch wirkt zur Not auch z. B. der eigene Speichel, Honig, Kamille, Kokosöl und Aloe Vera.
4. Einen Arzt aufsuchen, welcher gegebenenfalls weitere Behandlungsschritte bestimmt.
Hundebiss-Schmerzensgeld und weitere rechtliche Ansprüche
Hat ein fremder Hund zugebissen, kann der Betroffene einige Ansprüche gegenüber dem Hundehalter oder dem Hundeführer geltend machen. In jedem Fall haftet der Hundehalter für den Hundebiss.
Bei einem Hundebiss haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz für:
- Sachschäden, z. B. eine kaputte Kleidung oder Fahrrad
- Personenschäden, z. B. Schmerzensgeld, Erstattung der Fahrtkosten zum Arzt
- Vermögensschäden, z. B. bei längerer Krankheit die Differenz zwischen Krankengeld und Gehalt
Möchte der Betroffenen diese Ansprüche geltend machen, dann ist nach dem Vorfall einiges zu beachten.
Nach einem Hundebiss sollte man die Personalien des Hundehalters sowie, wenn vorhanden, die Nummer der Hundehaftpflichtversicherung aufnehmen. Das gilt auch, wenn eine andere Person als die eigentlichen Besitzer, sprich ein Hundeführer mit dem Hund unterwegs war. Die Kontaktdaten von eventuellen Zeugen sind ebenfalls zu erfassen.
Wichtig ist es außerdem, zu erfragen, ob der beißende Hund ausreichend und vor allem gegen Tollwut geimpft ist.
Ist der Hundehalter nicht kooperativ oder möchte man den Vorfall sehr genau dokumentieren, kann es hilfreich sein, die Polizei zu rufen. Diese nimmt den Sachverhalt auf, sichert alle Kontaktdaten der Beteiligten und kann ebenso eventuelle Zeugen befragen.
Um ein Schmerzensgeld zu erhalten, ist es nicht zwingend erforderlich, eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bei der Polizei gegen den Hundehalter zu erstatten. Jedoch ist die Mitwirkung des Hundehalters erforderlich, um Ansprüche geltend zu machen. Zeigt dieser keine Bereitschaft, dann ist eine Anzeige empfehlenswert.
Um sich später besser an den Ablauf zu erinnern, ist es sinnvoll, diesen kurz zu notieren (Geschehnisprotokoll). Wichtig dabei sind Informationen wie "was ist wann passiert" und "wer hat was gemacht". Es sollte daraus hervorgehen, wie genau es zum Angriff des Hundes gekommen ist.
In jedem Fall sollte die gebissene Person zum Arzt gehen.
Es geht dabei nicht nur um die Wundversorgung, sondern um eine genaue medizinische Dokumentation der Verletzungen durch den Facharzt, welche bei Bedarf als Nachweis dienen kann.
Besteht der Verdacht, dass der beißende Hund Tollwut überträgt, hat der behandelnde Arzt eine Meldepflicht.
Auch sollte man Fotos von der oder den Verletzungen und ebenso vom Prozess der Wundheilung machen, um die verschiedenen Stadien mit möglichen Folgen des Hundebisses nachweisen zu können.
Betroffene sollten auch ihre Schmerzen in einer Art Tagebuch dokumentieren. Sich täglich aufzuschreiben, welche Beschwerden wo am Körper sind, welche Maßnahmen gegen die Leiden schon ergriffen wurden und die Schmerzen z. B. auf einer Skala von 1 bis 10, wobei 1 niedrige und 10 kaum erträgliche Schmerzen sind, zu bewerten, dokumentiert den Verlauf und die Nachwirkungen des Hundebisses sehr genau.
Das Verfahren um den Hundebiss und die daraus folgenden Ansprüche geltend zu machen, können sehr zeitintensiv und langjährig werden, weswegen es eventuell sinnvoll ist, einen darauf spezialisierten Anwalt oder eine andere Rechtsberatung einzuschalten. Meistens müssen die damit verbundenen Kosten von dem Hundehalter und nicht von dem Betroffenen gezahlt werden.
Eine Hundeversicherung zahlt nicht in jedem Fall, sodass ein Hundebiss für den Hundehalter oder den Hundeführer sehr teuer werden kann. Welche Höhe das Schmerzensgeld und weitere Zahlungen an den Geschädigten einnehmen, hängt zum einen von der Schwere der Verletzung und des daraus entstandenen Schadens ab. Zum anderen wird die Dauer der Behandlung bzw. Beeinträchtigung durch den Hundebiss berücksichtigt.
Ist die geschädigte Person der Ansicht, dass der Hundehalter seinen Vierbeiner eindeutig nicht unter Kontrolle hatte oder das Tier aggressiv und verhaltensauffällig ist, weswegen es erneut zu einem Hundebiss kommen könnte, dann kann eine Meldung beim zuständigen Ordnungsamt erfolgen. Dieses prüft Hund und Halter, führt bei Bedarf einen Wesenstest beim Hund durch und beschließt Auflagen wie das Tragen eines Maulkorbs.
Was ist zu tun, wenn mein Hund von einem anderen gebissen wurde?
Wurde ein Hund von einem anderen gebissen, sollten Hundehalter zuerst die Verletzungen versorgen.
Wenn möglich sind auch in diesem Fall die Daten und die Nummer der Versicherung des anderen Hundehalter zu erfassen, denn die eventuell anfallenden Kosten für Behandlung und Operation müssen von diesem getragen werden.
Im Nachgang sollten Hundebesitzer für sich ebenso reflektieren, warum ihr Hund gebissen wurde. Es gibt unterschiedliche Gründe für Bisse unter Hunden, z. B. beim Spielen oder in Interaktion mit anderen Hunden. Manchmal handelt es sich aber auch um einen aggressiven und unkontrollierten Hund, welcher scheinbar grundlos den eigenen Hund angreift.
Viele Hunde warnen ihr Gegenüber durch Knurren oder Ähnliches, bevor sie wirklich zubeißen.
Es wäre möglich, dass der gebissene Hund die Grenzen und Warnsignale des anderen nicht akzeptiert hat. Liegt die Ursache bei Verhaltensauffälligkeiten des eigenen Hundes, sollte man dem mit Training gezielt entgegenwirken.
Ein Biss von einem anderen Hund ist meistens kein Grund, um in Zukunft übertrieben vorsichtig mit dem eigenen Hund umzugehen.
Hunde zeigen sich durch Schnappen und Beißen gegenseitig Grenzen. Ist der Hund nicht zu schwer verletzt, muss man ihn auch nicht sofort vom anderen Tier trennen. Die weitere Interaktion der beiden Tiere kann Aufschluss darüber geben, ob der eigene Hund durch den Biss sein Verhalten zu anderen ändert.
Kam es auf einer gewohnten Strecke zu einem Vorfall, sollte man diese auch in Zukunft gehen. Hat man Angst, dass der aggressive Hund dort immer noch unterwegs ist, kann man entweder die Polizei rufen oder versuchen, über Aushänge oder Aufrufe im Internet die Besitzer ausfindig zu machen.
Nach einem Vorfall ist es ebenso wichtig, dass Hundehalter ruhig und entspannt bleiben, wenn der Hund im Kontakt mit anderen ist. Die eigene Energie überträgt sich auf das Tier. Ist man nervös und angespannt, dann wird auch das Tier Angst bekommen.
Hat ein Hund nach einem solchen Vorfall wieder positive Erlebnisse mit anderen Hunden, erlangt er auch wieder neues Vertrauen.
Ein professionelles Training mit dem Hund kann ebenso helfen, die mögliche Angst vor anderen Hunden zu überwinden.
Bei einem Vorfall sollten die Betroffenen zügig reagieren, sich oder ihr Tier versorgen und Ansprüche gegenüber dem anderen Hundehalter einfordern.
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