Tag der Gartenarbeit? Das ist am 1. Mai erlaubt

Als zusätzlicher freier Tag bietet sich der Erste Mai perfekt für bisher aufgeschobene Tätigkeiten im Garten an. Oder? Ist das Arbeiten im Garten an diesem Feiertag überhaupt erlaubt?

Ratgeber mit weiteren Infos und Tipps zur Gartenarbeit findest Du im Bereich "Gartenpflege".

Den Ersten Mai für Gartenarbeit nutzen? Das ist möglich.
Den Ersten Mai für Gartenarbeit nutzen? Das ist möglich.  © Bildmontage: 123RF/mimagephotography, 123RF/moovstock

Erster Mai - Tag der Gartenarbeit? Der Erste Mai ist weltweit, zumindest in vielen Ländern der Welt, ein Tag der Arbeiterbewegung. Wie in vielen Ländern ist er auch in Deutschland ein bundesweit gesetzlicher Feiertag.

Einige Teile der Bevölkerung finden sich an diesem auf Demos und Kundgebungen - häufig der Gewerkschaften - zusammen, andere Teile freuen sich über einen Feiertag, der bei gutem Wetter im Garten verbracht wird. Der freie Tag ist schließlich der beste Zeitpunkt für anfallende Gartenarbeiten, oder?

Darf man am Ersten Mai im Garten arbeiten und den Rasen mähen? Welche Tätigkeit verschoben werden sollten und was am Feiertag dennoch erlaubt ist, erfährst Du nun.

Darf man am ersten Mai im Garten arbeiten?

Am ersten Mai gelten als Feiertag die gleichen Regelungen wie an einem Sonntag. Bei allen handelt es sich um Ruhetage.

Inwieweit bestimmte Tätigkeiten erlaubt sind, ist abhängig von der Lautstärke.

Diese Gartenarbeiten sind am 1. Mai verboten

Laute Maschinen sind daher auch auf Privatgrundstücken tabu. Generell sind alle Tätigkeiten, die die Öffentlichkeit stören und die Ruhe zerstören könnten, untersagt. Wer am Feiertag Rasen mäht und gegen Ruhezeiten verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Dazu gehören nicht nur Arbeiten mit motorisierten Geräten, sondern auch einige Tätigkeiten mit nicht motorbetriebenen Geräten und Werkzeugen.

Aufgrund des Lärms ist das Rasenmähen zu Ruhezeiten nicht erlaubt.
Aufgrund des Lärms ist das Rasenmähen zu Ruhezeiten nicht erlaubt.  © Unsplash/Carl Tronders

Neben motorbetriebenen Rasenmähern müssen also auch Kettensägen, Laubbläser und Co. gar nicht erst hervorgekramt werden.

Aber auch das Hämmern, Sägen und Hacken sorgt für Lärm und muss für einen anderen Tag aufgehoben werden.

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Was darf man am ersten Mai im Garten arbeiten?

Dennoch muss man nicht komplett auf Gartenarbeit verzichten. Die meisten Tätigkeiten mit unmotorisierten Geräten sind leise genug, um sie auch an Sonn- und Feiertagen auszuführen.

Diese Gartenarbeit ist am ersten Mai in der Regel erlaubt:

  • Unkraut vernichten
  • das Rasenmähen mit Handrasenmäher, Sichel oder Sense
  • notwendiges Schneiden und Stutzen von Sträucher, Hecken und Stauden
  • das Mulchen vom Beet oder Obstgarten
  • Bekämpfung von Schädlingen
  • das Pflanzen und Säen von Pflanzen
  • die Beet- und Rasenbewässerung
  • das Umgraben vom Boden
  • das Ausdünnen oder Vereinzeln von jungen Sämlingen.

Fazit:

Am ersten Mai ist das Arbeiten im Garten nicht per se untersagt. Während Tätigkeiten wie das Umgraben, Pflanzen, Bewässern sowie leise Pflegemaßnahmen unproblematisch sind, muss man auf laute und störende Tätigkeiten verzichten und bei einem Verstoß mit einem Bußgeld rechnen.

Titelfoto: Bildmontage: 123RF/mimagephotography, 123RF/moovstock

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