Braucht man fürs Gartenhaus eine Baugenehmigung?

Was im Traumgarten noch fehlt, ist ein gemütliches Häuschen? Kann man eigentlich drauflosbauen oder braucht man für das Gartenhaus eine Genehmigung?

Weitere Infos und Ideen für Deinen Garten findest Du im Ratgeber zu Gartengestaltung.

Unter welchen Bedingungen ist ein Gartenhaus genehmigungsfrei?
Unter welchen Bedingungen ist ein Gartenhaus genehmigungsfrei?  © Bildmontage: 123RF/andreypopov, 123RF/sylv1rob1

Ist der Platz da, darf ein Gartenhaus im heimischen Garten nicht fehlen. Ob als Fahrrad- oder Geräteschuppen, zum Verstauen der Spielgeräte der Kinder, als Werkstatt oder gemütlicher Rückzugsort - ein Gartenhaus kann es alles.

Bretter, Bohrer, Säge und Co. beisammen, und dann kann es auch schon losgehen? Nicht ganz so schnell.

Gewisse Bauvorhaben müssen erst von den zuständigen Behörden genehmigt werden.

Benötigt man für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung? Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein? Erfahre es nun.

Dann ist das Gartenhaus genehmigungsfrei

Bei größeren Bauvorhaben, wie beispielsweise der Errichtung, Nutzungsänderung, des Umbaus oder der Beseitigung von Anlagen, wird in der Regel eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde benötigt.

Es gibt allerdings auch verfahrensfreie Verfahren, für die keine Genehmigung nötig ist.

Genehmigungsfrei ist der Bau eines Gartenhauses,

  • das eine vorgegebene Maximalgröße nicht überschreitet,
  • das nicht bewohnt wird, beziehungsweise werden kann (das heißt kein Aufenthaltsraum mit Betten, keine Toilette, keine Heizung, kein Herd),
  • das jederzeit ohne Probleme wieder abgebaut werden könnte (anders als mit Betonfundament).

Übrigens: Während eine dauerhafte Bewohnung der Gartenlaube verboten ist, darf man dennoch gelegentlich im Gartenhaus übernachten.

Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein?

Wie groß das Gartenhaus maximal sein darf, ohne eine Genehmigung zu benötigen, variiert stark zwischen den verschiedenen Bundesländern.

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Regelungen Stand Juli 2024.

  • Baden-Württemberg: maximal 40 Kubikmeter, außerhalb des Bebauungsgebiets maximal 20 Kubikmeter
  • Bayern: maximal 75 Kubikmeter, außer im Außenbereich
  • Berlin: maximal 10 Kubikmeter, außer im Außenbereich
  • Brandenburg: maximal 75 Kubikmeter, außer im Außenbereich
  • Bremen: maximal 10 Kubikmeter, außer im Außenbereich
  • Hamburg: maximal 30 Kubikmeter, außer im Außenbereich
  • Hessen: maximal 30 Kubikmeter, außer im Außenbereich
  • Mecklenburg-Vorpommern: maximal 10 Kubikmeter, außer im Außenbereich
  • Niedersachsen: maximal 40 Kubikmeter, außerhalb des Bebauungsgebiets maximal 20 Kubikmeter
  • Nordrhein-Westfalen: maximal 75 Kubikmeter, außerhalb des Bebauungsgebiets nur, wenn für Forst- und Landwirtschaftlichen Betrieb
  • Rheinland-Pfalz: maximal 50 Kubikmeter, außerhalb des Bebauungsgebiets maximal 10 Kubikmeter
  • Saarland: maximal 10 Kubikmeter, außer im Außenbereich
  • Sachsen: maximal 75 Kubikmeter, außer im Außenbereich
  • Sachsen-Anhalt: maximal 10 Kubikmeter, außer im Außenbereich
  • Schleswig-Holstein: maximal 30 Kubikmeter, außerhalb des Bebauungsgebiets maximal 10 Kubikmeter
  • Thüringen: maximal 10 Kubikmeter, außer im Außenbereich

Genehmigung fürs Gartenhaus im Schrebergarten?

Anstatt über die Landesbauordnungen ist die Nutzung von Klein- und Schrebergärten durch das Bundeskleingartengesetz bundesweit einheitlich geregelt.

In diesen sind Gartenlauben mit einer Fläche von bis zu 24 Quadratmetern - inklusive einer überdachten Terrasse - genehmigungsfrei.

In dieser ist auch eine Toilette sowie eine Kochstelle erlaubt. Zudem darf das Gartenhäuschen als Aufenthaltsraum und sogar zum gelegentlichen Übernachten verwendet werden.

Ein weiteres Gebäude im Schrebergarten wie ein Schuppen ist zusätzlich jedoch nicht gestattet.

Gartenhaus ohne Baugenehmigung: Strafe

Wird das Gartenhaus ohne Genehmigung gebaut, ist es nicht selten die Missgunst der Nachbarn, die einem zum Verhängnis wird.

Wird das Vergehen bei der jeweiligen Behörde gemeldet, kann neben einem Bußgeld auch der Abriss sowie ein kostspieliges Nachgenehmigungsverfahren drohen.

Ist das Bauvorhaben nicht genehmigt, kann ein hohes Bußgeld oder ein Nachgenehmigungsverfahren anfallen.
Ist das Bauvorhaben nicht genehmigt, kann ein hohes Bußgeld oder ein Nachgenehmigungsverfahren anfallen.  © 123RF/bartusp

Wie kommt man an eine Genehmigung für ein Gartenhaus?

Um Stress und Bußgelder zu vermeiden, sollte man zeitig daran denken, eine Genehmigung zu beantragen, und erst mit dem Bau beginnen, wenn das Vorhaben genehmigt wurde.

Wie kann man eine Baugenehmigung beantragen?

Für eine Genehmigung muss ein vollständiger Bauantrag mit allen nötigen Dokumenten bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Was dafür benötigt wird, kann sich in den verschiedenen Bundesländern unterscheiden.

Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig einzureichen, da die Bearbeitungszeit etwa sechs Wochen betragen kann.

Was kostet eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus?

Die Kosten der Genehmigung für das Gartenhaus sind abhängig von sowohl der Größe und dem Wert der Laube als auch dem Bundesland.

In der Regel betragen die Kosten etwa einem halben bis zu einem Prozent des Gebäudewerts. Allerdings können Behörden bei solchen kleineren Vorhaben mit niedrigen Baukosten eine Mindestgebühr - häufig zwischen 100 und 200 Euro pro Antrag - verlangen.

Auch für abgelehnte Anträge fallen übrigens Bearbeitungsgebühren an.

Die Kosten für die Baugenehmigung ergeben sich unter anderem aus den Baukosten des Gartenhauses.
Die Kosten für die Baugenehmigung ergeben sich unter anderem aus den Baukosten des Gartenhauses.  © 123rf/photoweges

Fazit

Je nach Bundesland und eigenen Erwartungen kann man sich nicht einfach und uneingeschränkt ein Häuschen oder Schuppen in den Garten bauen. Häufig braucht man für ein Gartenhaus eine Genehmigung.

Bis zu zehn Kubikmeter sind die Hütten jedoch deutschlandweit genehmigungsfrei.

Titelfoto: Bildmontage: 123RF/andreypopov, 123RF/sylv1rob1

Mehr zum Thema Ratgeber Gartengestaltung: