Eigenes Grundstück oder Schrebergarten: Darf man im Gartenhaus schlafen?

Das sommerliche Wetter zieht nach draußen und in die (Klein-)Gärten. Ist der Heimweg nach einem langen Abend zu weit, kommt die Gartenlaube ganz gelegen, oder? Darf man im Gartenhaus übernachten?

Tipps und Inspiration für den Garten findest Du in der Ratgeberrubrik "Gartengestaltung".

Im Gartenhaus schlafen - darf man das?
Im Gartenhaus schlafen - darf man das?  © 123RF/oceane2508

Die Erholung im Freien, der Drang, dem Alltag und der Stadt zu entkommen, und nicht zuletzt der Trend zur Nachhaltigkeit und Selbstversorgung ziehen die Menschen in die Gärten. Wer nicht das Glück eines Gartens vor dem Haus oder der Mietwohnung hat, kann sich einen Schrebergarten im Kleingartenverein pachten.

Egal ob Eigentum oder gepachtet - die Gärten wollen dann natürlich ausgiebig genutzt werden. Vielen kommt daher die Idee, die Sommernacht im Garten zu verbringen. Aber darf man das überhaupt?

Die Nutzung von Schreber- und Kleingärten, auch Pacht- und Vereinsgärten, wird vom Bundeskleingartengesetz geregelt. Neben relativ strikten Vorgaben zum Aufbau des Gartens hinsichtlich der Bepflanzung, Gartenwege oder des Rasens, sowie der Größe der Gartenlaube, wird unter anderem auch vorgegeben, dass der Garten kleingärtnerisch, zu einem Drittel für den Obst- und Gemüseanbau genutzt werden muss.

Ob man im Gartenhaus schlafen darf und wie es speziell mit dem Wohnen im Gartenhaus auf eigenem Grundstück aussieht, erfährst Du nun.

Im Gartenhaus schlafen - Im Kleingarten verboten?

Das Gartenhaus oder die Laube in einem gepachteten Schrebergarten ist in der Regel so ausgestattet, dass man dort nicht langfristig leben kann. Das dauerhafte Wohnen in - wie auch das Vermieten - der Gartenlaube ist nämlich verboten.

Eine gelegentliche Übernachtung ist den Pächterinnen und Pächtern jedoch gestattet.

So ist es erlaubt, das Häuschen für ein Wochenende oder oft sogar einen mehrwöchigen Urlaub zu verwenden.

Wer einen solchen Urlaub im Garten verbringen möchte, muss bei Gelegenheit jedoch nachweisen können, dass es wirklich nicht mehr als das ist.

Die Gartenlaube - in der Regel auch im Kleingartenverein - darf gelegentlich für Übernachtungen verwendet werden.
Die Gartenlaube - in der Regel auch im Kleingartenverein - darf gelegentlich für Übernachtungen verwendet werden.  © 123RF/gorlovkv

Dennoch können gelegentlich je nach Verein individuelle Regeln gelten, die es den Pachtenden untersagen, in der Gartenlaube zu schlafen oder Übernachtungsgäste in diese einzuladen.

Um Verstöße, eine Kündigung oder ein Bußgeld zu vermeiden, ist es empfohlen, sich zu erkundigen und seine Pläne gegebenenfalls mit dem Vorstand abzusprechen.

Generell ist ein engagiertes und gutes Verhältnis zu den Vereinsmitgliedern und Mitpächtern hilfreich.

Wohnen im Gartenhaus - Strafe

Das Wohnen in der Gartenlaube im Kleingarten ist also nicht legal.

Wer dauerhaft in den Schrebergarten einzieht, um im Gartenhaus zu wohnen, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Ist das Wohnen im Gartenhaus auf eigenem Grundstück erlaubt?

Auf dem eigenen Grundstück steht einem das Gartenhäuschen uneingeschränkt zur Übernachtung frei. So häufig und so lange, wie man will, kann es ohne Bedenken zum Übernachten verwendet werden.

Die Verwendung als permanenter Wohnraum, gegebenenfalls gemeldet als Haupt- oder Nebenwohnsitz, setzt jedoch eine Baugenehmigung - bei Neubau - oder einen Antrag auf Umnutzung - bei bereits existierenden Gartenhäusern - voraus.

Für die entsprechende Ausstattung (Isolierung, Anschluss an die Kanalisation, Feuerschutz, etc.) sind auch bei Letzterem bauliche Veränderungen nötig.

Wer wünscht, dauerhaft in das - noch - Gartenhaus einzuziehen, sollte sich daher beim Bauamt der Gemeinde erkundigen.

Gartenlauben in Kleingärten sind nicht zum Bewohnen gedacht.
Gartenlauben in Kleingärten sind nicht zum Bewohnen gedacht.  © dpa/Soeren Stache

Fazit

Für eine Nacht oder einen begrenzten Zeitraum darf man im Gartenhaus schlafen - sowohl im gepachteten Schrebergarten als auch auf dem eigenen Grundstück. Dauerhaftes Wohnen ist in der Gartenlaube jedoch nicht erlaubt, denn darauf ist sie nicht ausgelegt.

Will man das Gartenhaus auf dem Grundstück als Wohnung nutzen, sind bauliche Maßnahmen sowie Genehmigungen notwendig.

Titelfoto: 123RF/oceane2508

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