Darf man Laub und andere Gartenabfälle im eigenen Garten verbrennen?
Im Herbst sammeln sich oft viele Gartenabfälle und große Mengen Laub an. Doch wohin mit dem Grün- und Baumschnitt? Für viele scheint das Verbrennen im eigenen Garten die einfachste Lösung, doch ist dies nur unter strengen Auflagen erlaubt.
TAG24 erklärt die Rechtslage und gibt Tipps zur umweltgerechten Entsorgung von Laub und Gartenabfällen.
Welche Gartenarbeit im Herbst sonst noch anfällt, erfährst Du im Haus & Garten-Ratgeber.
Für Schnellleser:
- Das Verbrennen von Laub, Gehölzschnitt und anderen Grünabfällen ist in den meisten Regionen Deutschlands verboten und wird mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet.
- Glücklicherweise gibt es einige Alternativen, um große Mengen an Bioabfällen naturgerecht zu verwerten.
- Wer in ländlicheren Regionen lebt, sollte sich informieren, ob die Gemeinden eine örtliche Sammelstelle anbieten, um hier Laub und Grünschnitt kostengünstig zu entsorgen.
Darf man Laub und Gartenabfälle verbrennen?
Das Wichtigste zuerst: Nur in den wenigsten Fällen ist die Verbrennung von Laub, Unkraut, Zweigen und anderen Gartenabfällen im eigenen Garten erlaubt.
Grund dafür ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei handelt es sich um ein Bundesgesetz, das die Abfallentsorgung regelt und das Verbrennen von Gartenabfällen seit dem 1. Januar 2015 verbietet.
Es untersagt, Gartenabfälle in der freien Natur zu verbrennen. Stattdessen sollen diese ordnungsgemäß entsorgt bzw. kompostiert werden.
Wie so oft gibt es jedoch Ausnahmen.
Die Regierungen der Bundesländer können entscheiden, ob das Verbrennen von Laub, Ästen und ähnlichen Gartenabfällen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Doch selbst wenn die Landesregierung eine Erlaubnis erteilt, haben Städte und Gemeinden oft das letzte Wort. Sie legen häufig individuell fest, wie die Entsorgung von Grünabfällen in ihrer Region geregelt wird.
Achtung! Am besten geht man grundsätzlich davon aus, dass das Verbrennen von Gartenabfällen verboten ist. Wer dennoch unerlaubt Laub im eigenen Garten verbrennt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Warum darf man Laub nicht im Garten verbrennen?
Ist das Verbrennen von Laub, Baumschnitt und anderen Grünabfällen in einer Region oder Gemeinde rechtlich möglich, dann darf dies nur unter strengen Bedingungen stattfinden. Grund dafür: Ein Feuer im Garten stellt nicht nur ein Ärgernis für die Nachbarn dar, sondern geht auch mit einem gesundheitlichen Risiko einher.
Darum ist das Verbrennen von Gartenabfall nicht erlaubt:
- Grünabfälle müssen nicht verbrannt werden, um beseitigt zu werden. Durch Kompostierung werden die enthaltenen Nährstoffe der Natur wieder zugänglich gemacht.
Das Verbrennen von Gartenabfällen setzt nicht nur klimaschädliche Gase frei, sondern auch gesundheitsgefährdende Schadstoffe wie Feinstaub, der besonders für Menschen mit Atemwegserkrankungen oder anderen Vorerkrankungen problematisch ist.
- Der Rauch kann eine Belästigung für die Nachbarn darstellen, die diese nicht hinnehmen müssen.
- Durch das Verbrennen großer Laubhaufen werden nicht nur viele Kleintiere wie Insekten vernichtet. Auch Igel nutzen Grünschnitthaufen gerne als Winterquartier und werden durch das Feuer getötet.
Wann ist das Verbrennen von Gartenabfällen möglich?
Eine Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen von Laub wird nur in den seltensten Fällen von den Behörden erteilt.
Das hängt vor allem damit zusammen, dass Grünabfälle kompostierbar sind oder zumindest in Wertstoffhöfen bzw. über die Biotonne entsorgt werden können.
Nur, wenn das Kompostieren, Verrotten oder auch die Entsorgung über die Biotonne und andere öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nicht zumutbar oder möglich ist, können die Behörden eine Ausnahme machen. Diese bekommt man jedoch nicht kostenlos. Vielmehr muss hierfür eine Gebühr entrichtet werden.
Manche Kommunen bieten Brenntage an
Eine weitere Ausnahme gibt es in Kommunen, die sogenannte Brenntage festlegen. An diesen Tagen dürfen Gartenbesitzer zu bestimmten Zeiten ihre biologischen Abfälle verbrennen. Solche Regelungen gibt es meist nur in ländlichen Regionen. In und um Großstädte sind solche Ausnahmen in der Regel nicht zu erwarten.
Ist das Verbrennen auf dem Grundstück möglich, muss das Feuer zuvor bei den zuständigen Behörden angemeldet und genehmigt werden.
Was für die eigene Kommune bzw. Gemeinde gilt, erfragt man am besten telefonisch oder vor Ort beim zuständigen Ordnungsamt oder der Unteren Naturschutzbehörde. Diese können genau Auskunft darüber geben, ob und wenn ja unter welchen Umständen ein Feuer im eigenen Garten möglich ist.
So werden Laub, Baumschnitt und Grünabfälle richtig entsorgt
Grünabfälle wie Laub, Äste oder Unkraut lassen sich - zumindest zum Teil - gut im eigenen Garten verwerten.
1. Grünschnitt kompostieren:
Die beste Möglichkeit ist natürlich immer noch das Kompostieren. Auf diese Weise entsteht innerhalb eines Jahres wertvoller und nährstoffreicher Humus, der die Pflanzen optimal mit Nährstoffen versorgt.
2. Laub und Grünschnitt zum Mulchen verwenden:
Auch lassen sich mit Laub im Herbst die Beete für den Winter bedecken. Zum einen werden die zarten Pflanzen vor allzu viel Kälte und Frost bewahrt. Zum anderen finden in Laubhaufen auch viele Tiere wie Insekten und Igel Schutz.
Äste und dergleichen lassen sich häckseln und können zum Mulchen verwendet oder mit auf den Kompost gegeben werden.
3. Benjeshecke anlegen:
Um Äste, Totholz, Laub und sonstigen Grünschnitt nachhaltig zu entsorgen, lässt sich eine Benjeshecke anlegen.
Gartenabfälle entsorgen ohne Verbrennen: die Alternativen
Wer anfallende Grünabfälle nicht im eigenen Garten verwerten kann, hat noch andere Möglichkeiten.
1. Entsorgung in der Biotonne:Kleine Mengen Laub und Grünschnitt lassen sich bequem über die Biotonne entsorgen. Die Biomasse wird später in professionellen Kompostieranlagen verwertet.
2. Entsorgung auf dem Wertstoffhof:
Auch die nahegelegenen Wertstoffhöfe nehmen Grünabfälle gegen eine geringe Gebühr entgegen.
3. Entsorgung über Gemeinden:
Manche Gemeinden organisieren auch örtliche Sammelstellen, zu denen die Grünabfälle in bestimmten Zeiträumen im Herbst und Frühjahr gebracht werden können.
4. Entsorgung über Müllabfuhr:
Manche Gemeinden geben auch spezielle Säcke aus, in denen das Laub gesammelt werden kann. Diese werden anschließend von der Müllabfuhr mitgenommen.
FAQ: Gartenabfälle verbrennen
An dieser Stelle erhaltet Ihr noch einmal die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Laub und Gartenabfälle verbrennen im eigenen Garten.
Wann darf ich Gartenabfälle im Garten verbrennen?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Verbrennen von Grünabfällen wie Laub und Ästen nicht gestattet ist.
Erlaubt es eine Gemeinde dennoch, dann nur in Verbindung mit bestimmten Auflagen. Dazu gehört unter anderem, dass Gartenabfälle nur zu festgelegten Zeiten verbrannt werden dürfen. Oft beschränkt sich das Zeitfenster nur auf die Monate Oktober und April. Dann ist das Verbrennen nur an bestimmten Wochentagen und zu festgelegten Uhrzeiten gestattet. Doch auch nur, wenn der Wind bzw. die Wetterlage mitspielt.
Darf ich Grünzeug auf Wiesen oder im Wald entsorgen, wenn Verbrennen verboten ist?
Nein, denn pflanzliche Abfälle egal welcher Art, dürfen nicht in der freien Natur entsorgt werden.
Das hängt zum einen damit zusammen, dass sich in dem Laub und Grünschnitt Krankheitserreger befinden können, die später andere Pflanzen im Wald und auf freier Flur infizieren.
Zum anderen kann es passieren, dass Gewässer und Böden erheblich belastet werden, wenn zu große Mengen an Grünabfällen unkontrolliert verrotten. Dadurch wird das sensible Gleichgewicht der Natur negativ beeinflusst.
Wer sich diesem Verbot widersetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit mehreren Hundert bis Tausend Euro Strafe geahndet werden kann.
Wurden die traditionellen Brenntage in Deutschland abgeschafft?
Früher war es vor allem in ländlichen Gegenden üblich, dass Gartenabfälle an vorher festgelegten Brenntagen mit einem Feuer im eigenen Garten zu vernichten.
Mit dem steigenden Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein wurde jedoch in den meisten Bundesländern eine Abschaffung dieser Gegebenheit veranlasst.
Von der Neuregelung unberührt sind jedoch die sogenannten Brauchtumsfeuer.
Dazu gehören etwa das in vielen Gemeinden übliche Osterfeuer oder Feuer zur Sonnwende. Denn in diesem Fall dienen die Feuer nicht dem Zweck der Abfallbeseitigung, sondern dem Brauchtum. Selbstverständlich unter der Auflage, dass die Brandschutzrichtlinien eingehalten werden.
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist in den meisten Regionen verboten und birgt gesundheitliche sowie ökologische Risiken. Stattdessen gibt es zahlreiche umweltfreundliche Alternativen wie Kompostieren oder die Entsorgung über Wertstoffhöfe, die problemlos genutzt werden können.
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