Fahrradstraße, verkehrsberuhigter Bereich, Spielstraße: Diese Regeln gelten für Autofahrer
München - Fahrradstraße, verkehrsberuhigter Bereich oder Spielstraße - die meisten Autofahrer kennen die Begriffe und die dazugehörigen Schilder. Doch welche Regeln gelten in den Sonderzonen? Auf was müssen Fahrradfahrer und Fußgänger in diesen Bereichen achten? Der ADAC gibt dazu die wichtigsten Informationen.
Spielstraße: Auch Fahrradfahrer müssen absteigen
Ein "Durchfahrt verboten"-Schild und ein Zusatzschild, das ein ballspielendes Kind zeigt, kennzeichnen eine Spielstraße.
In solchen Zonen dürfen keine motorisierten Fahrzeuge fahren.
Auch Fahrradfahren ist hier nicht erlaubt. Radler müssen absteigen und schieben.
Die Bereiche sind ausschließlich für spielende Kindern und Fußgänger gedacht.
Verkehrsberuhigter Bereich: So viele km/h sind Schrittgeschwindigkeit
Ein Fußgänger, ein spielendes Kind, ein Auto und ein Haus auf blauem Grund kennzeichnen den verkehrsberuhigten Bereich.
Im Gegensatz zur Spielstraße dürfen Autos und Fahrräder hier fahren, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit. Diese liegt laut Rechtsprechung im Bereich zwischen vier bis maximal zehn Kilometern pro Stunde.
Fußgänger und spielende Kinder dürfen die Straße grundsätzlich in ihrer ganzen Breite nutzen, der Fahrverkehr darf jedoch nicht unnötig behindert werden.
Auto- und Fahrradfahrer müssen, wenn nötig, warten. Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich ist Vorfahrt zu gewähren.
Parken ist in verkehrsberuhigten Bereichen nur auf dafür vorgesehenen Flächen zulässig.
Fahrradstraße: Radler dürfen ausdrücklich nebeneinander fahren
Ein weißes Fahrrad auf blauem Hintergrund mit der Aufschrift "Fahrradstraße" kennzeichnen solche Zonen.
Grundsätzlich dürfen hier ausschließlich Fahrräder und E-Scooter fahren. Meist sind allerdings andere Fahrzeuge durch Zusatzzeichen zugelassen.
Wenn Auto- und Motorradverkehr durch ein entsprechendes Schild erlaubt ist, sind diese dazu verpflichtet, besondere Rücksicht auf den Radverkehr zu nehmen. Radler dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 Kilometern pro Stunde. Diese gilt selbstverständlich auch für Fahrradfahrer.
Radfahrer dürfen hier ausdrücklich auch nebeneinander fahren. Sie geben dann das Tempo vor.
Soweit nichts anderes beschildert ist, gilt in Fahrradstraßen die Vorfahrtsregel "rechts vor links".
Titelfoto: Jörg Carstensen/dpa