Versteckter Alkohol in Lebensmitteln: Die Produkte solltest Du kennen!

Auf Alkohol zu verzichten, ist manchmal gar nicht so leicht, denn es gibt einige Lebensmittel, die unerwartet alkoholhaltig sind. In diesem Ratgeber erfährst Du, in welchen Produkten Alkohol enthalten sein kann und worauf Du beim Einkauf achten solltest.

Besondere Hacks und nützliche Infos aus der Küche gibt's hier: Küchenwissen.

Das Wichtigste in Kürze zu Alkohol in Lebensmitteln

Alkohol ist unbemerkt in manchen Süßigkeiten, Backwaren und anderen Lebensmitteln enthalten.
Alkohol ist unbemerkt in manchen Süßigkeiten, Backwaren und anderen Lebensmitteln enthalten.  © TAG24/CD
  • Alkohol ist oft unbemerkt in Süßigkeiten, Säften, Fertiggerichten und Backwaren enthalten.
  • Versteckter Alkohol ist für Schwangere, trockene Alkoholiker und Kinder besonders kritisch.
  • Der Alkoholgehalt der Getränke muss erst ab 1,2 Volumenprozent gekennzeichnet werden.
  • Die Lebensmittelindustrie nutzt Alkohol als Geschmacksträger sowie als Konservierungs- und Trennmittel.
  • Da Alkohol bei Gärungsprozessen entsteht, ist er z. B. auch in Brot und Sauerkraut enthalten.
  • Alkoholfreie Getränke dürfen bis 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten.
  • Man sollte die Zutatenliste stets hinterfragen.

Versteckter Alkohol in Lebensmitteln

  • Manche Lebensmittel enthalten Alkohol, ohne dass es sofort erkennbar ist.
  • Kritisch für Schwangere, trockene Alkoholiker, religiöse Menschen, Kinder und andere, die auf Alkohol verzichten.
  • Überraschend ist, dass auch einige Süßigkeiten und Säfte Alkohol enthalten.
  • In Deutschland besteht Kennzeichnungspflicht bei Getränken erst ab 1,2 Volumenprozent Alkoholgehalt.
  • Bei festen Lebensmitteln muss Alkohol nur genannt werden, wenn er als Zutat hinzugefügt wurde.

Das hat zur Folge, dass viele Menschen unbewusst geringe Mengen Alkohol konsumieren.

Was ist versteckter Alkohol in Lebensmitteln?

Versteckter Alkohol in Lebensmitteln meint, dass der Alkohol nicht offensichtlich als Hauptzutat erkennbar ist, aber dennoch in Lebensmitteln vorkommt. Von verstecktem Alkohol spricht man auch, wenn Produkte Alkohol enthalten, bei denen man nicht damit rechnet, z. B. Grillsoßen und Fertigkuchen.

Warum wird Alkohol in Lebensmitteln verwendet?

Es gibt verschiedene Gründe dafür, warum Alkohol in Lebensmittelprodukten enthalten ist. Zum einen erfüllt Alkohol eine für das Produkt vorteilhafte Funktion. Zum anderen entsteht Alkohol als mehr oder weniger gewolltes Nebenprodukt bei der Herstellung der Lebensmittel.

Gründe für Alkohol in Lebensmitteln:

  • Konservierung (z. B. in Fertiggerichten).
  • Trennmittel (z. B. Tütensuppen, Backpulver).
  • Geschmacksträger (z. B. in Pralinen, Saucen).
  • Fermentation und Gärung (z. B. in Sauerkraut, Brot, Bier).
Bei der Herstellung von Pralinen dient Alkohol teilweise als Geschmacksträger.
Bei der Herstellung von Pralinen dient Alkohol teilweise als Geschmacksträger.  © 123RF/liudmilachernetska

Fruchtsäfte: Warum ist Alkohol enthalten?

  • Fruchtsäfte sind gärfähige Flüssigkeiten.
  • Hefepilze auf der Ausgangsware und in der Luft können Zucker in Getränken zu Alkohol vergären lassen.
  • Apfel-, Trauben- und Multivitaminsaft können bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten.
  • Produzenten müssen den Alkoholgehalt nicht auf der Packung angeben.
  • Der Toleranzwert liegt meist bei 0,38 Volumenprozent Alkohol pro Liter.

Hinweis: Auch Babynahrung (Püree-Beikost und flüssige Beikost) kann sehr geringe Mengen Alkohol aus Gärprozessen enthalten.

Milchschnitte & Kinder Pingui: Enthalten sie wirklich Alkohol?

  • Bei süßen Snacks für Kinder sollte man prüfen, ob sie Alkohol enthalten.
  • Manche Süßigkeiten enthalten Alkohol als Feuchthaltemittel oder Geschmacksträger.
  • In der Zutatenliste steht manchmal "Aromen (enthält Alkohol)".
  • Hersteller wie Ferrero stehen des Öfteren für die Zusammensetzung ihrer Produkten der Kritik.
  • Stark kritisiert wurde der Einsatz von Alkohol in Form von Aromen in Milchschnitte, Kinder Pingui und Kinder Maxi King.
  • Seit 2000 stellt Ferrero Produkte ohne Alkohol her (siehe test.de).

Bei anderen Produkten wie "Yes Törtchen" von Nestlé und "Milka Tender" von Mondelēz steht Alkohol jedoch weiter auf der Zutatenliste.

Bei "Milka Tender" von Mondelēz steht Alkohol auf der Zutatenliste.
Bei "Milka Tender" von Mondelēz steht Alkohol auf der Zutatenliste.  © TAG24/CD

Alkoholfreies Bier: Warum bleibt Restalkohol enthalten?

Trinkt man gerne Bier, möchte man aber auf Alkohol verzichten, dann greift man mit gutem Gewissen zur alkoholfreien Alternative. Man sollte aber beachten, dass alkoholfreies Bier laut Gesetz bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten darf.

Dieser Restalkohol kann vor allem für trockene Alkoholiker problematisch sein, da die geringe Menge die Suchterkrankung wieder anregen könnte. Schwangere sollten ebenfalls Vorsicht walten lassen. Selbiges gilt auch für alkoholfreie Weine und andere Getränke.

Es gibt verschiedene Methoden, wie man alkoholfreies Bier herstellt:

  • Gestoppte Gärung: Die Hefe darf bis zu einem Alkoholgehalt von maximal 0,5 Volumenprozent arbeiten und wird dann unterbrochen, sodass kein weiterer Alkohol entstehen kann.
  • Vakuum-Destillation: Der Alkohol wird nachträglich entfernt, indem man ihn nach Reifung des Bieres im Vakuum abdampft. Ein Restalkoholgehalt bleibt meist erhalten.

Zur vollständigen Entfernung des Alkohols werden die beiden Verfahren kombiniert.

Auch die gerne angepriesenen Alternativen zum Bier, Malztrunk und Malzbier, sind nicht zu unterschätzen. Malztrunk kann bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Bei Malzbier sind bis zu 1,5 Volumenprozent Alkohol erlaubt.

Lesetipp: Ist alkoholfreies Bier für Kinder problematisch?

Alkoholfreies Bier darf laut Gesetz bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten.
Alkoholfreies Bier darf laut Gesetz bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten.  © TAG24/CD

Alkoholfrei bedeutet nicht ohne Alkohol

Möchte man auf Alkohol verzichten, dann finden sich im Getränkeregal zahlreiche Alternativen. Das jeweilige Etikett kann einen aber auch in die Irre führen. Die drei wichtigsten Begriffe erklärt Dir TAG24:

  • alkoholfrei: Ein Getränk, das als "alkoholfrei" bezeichnet wird, darf bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten.
  • entalkoholisiert: Entalkoholisierte Weine und Getränke dürfen einen Restalkohol von maximal 0,5 Volumenprozent enthalten.
  • ohne Alkohol oder 0,0 Prozent: Ist das Getränk mit "0,0 Prozent" gekennzeichnet, soll das garantieren, dass kein Alkohol enthalten ist. Rechtlich zugelassen sind bis zu 0,03 Volumenprozent Alkohol.

Neben alkoholfreien Getränken enthalten auch Lebensmittel wie Brot, reifes Obst und Obstsäfte bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol. So können zum Beispiel überreife Bananen Alkohol enthalten, mehr dazu bei TAG24.

Versteckter Alkohol in Lebensmitteln: Liste

Diese Tabelle für versteckten Alkohol in Lebensmitteln hilft dabei, bewusster einzukaufen.
Die Angaben zu Lebensmitteln mit möglichem Alkoholzusatz stammen von März 2025 und sind ohne Gewähr.

Einige Süßwaren, Fertigprodukte, Backwaren und Getränke enthalten versteckten Alkohol.
Einige Süßwaren, Fertigprodukte, Backwaren und Getränke enthalten versteckten Alkohol.  © TAG24/cb

Wie erkennt man Alkohol in Lebensmitteln?

Wenn weder der Name noch die Vorderseite der Verpackung Aufschluss darüber geben, ob Alkohol enthalten ist, dann hilft der Blick in die Zutatenliste. Wurde der Alkohol als Zutat verarbeitet, dann muss er in der Liste aufgeführt werden. Dient der Alkohol nur als Trägerstoff bzw. Hilfsstoff, ist eine Kennzeichnung im Zutatenverzeichnis nicht verpflichtend. Manche Hersteller kennzeichnen das aber freiwillig.

Wer sich unsicher ist, kann den jeweiligen Hersteller kontaktieren und um Auskunft bitten.

Wann muss Alkohol deklariert werden?

  • Kennzeichnungspflichtig für Alkohol in Deutschland bei Getränken erst ab mehr als 1,2 Volumenprozent.
  • Keine Kennzeichnung nötig bei weniger als 0,5 Volumenprozent Alkohol in Getränken, z. B. durch Gärprozesse.
  • Nennenswerte Mengen Alkohol sind in der Zutatenliste auf der Verpackung des jeweiligen Produktes gekennzeichnet.
  • Dient Alkohol als Träger für Aromen, besteht keine Kennzeichnungspflicht.
  • Enthalten Lebensmittel Alkohol, der nicht als Zutat zugesetzt wurde, muss dieser nicht deklariert werden.
  • Zugesetzter Alkohol in Fertigprodukten muss in der Zutatenliste stehen, z. B. als Alkohol, Amaretto, Rum, Weinbrand oder Ethylalkohol.
  • Ist keine Zutatenliste vorhanden, muss Alkohol nicht ausgewiesen werden.
  • Das gilt z. B. für unverpackte Lebensmittel wie Pralinen, Torten sowie Kuchen in Cafés und Bäckereien.

Bei kleinen Produkten, deren größte Fläche kleiner als zehn Quadratzentimeter ist, ist eine Zutatenliste ebenfalls nicht erforderlich.

Bäcker und Konditoren müssen den Alkoholgehalt bei unverpackten Waren nicht ausweisen.
Bäcker und Konditoren müssen den Alkoholgehalt bei unverpackten Waren nicht ausweisen.  © 123RF/meykitchen

Alkohol auf der Zutatenliste

Zugesetzter Alkohol muss auf Zutatenlisten von Fertigprodukten angegeben werden. Was genau da steht, variiert. Die häufigsten Bezeichnungen findest Du folgend.

Mögliche Bezeichnungen für Alkohol auf der Zutatenliste:

  • E 334 = Weinsäure
  • E 1510 = Ethanol
  • E 1519 = Benzylalkohol oder Phenylmethanol
  • E 1520 = 1,2-Propandiol/Propylenglykol
  • Ethanol
  • Ethylalkohol
  • Äthanol
  • Äthylalkohol
  • Trinkalkohol

Weitere alkoholhaltige Zutaten sind Weinbrände oder Spirituosen wie Whiskey, Grappa, Grand Manier, Amaretto, Rum, Arrak, Cognac, Maraschino, Madeirawein, Marc de Champagne, Cointreau, Sherry, Likörwein oder Calvados. Außerdem können zusätzliche Formulierungen wie Spirituosenextrakt, Weindestillat, Malzextrakt oder fermentierte Essenzen auf Alkohol hinweisen.

Ebenso irritierend ist es, wenn auf der Zutatenliste Rot-, Weiß- oder Weinessig steht. Weinessig wird zwar aus Wein herstellt, enthält in der Regel so gut wie keinen mehr. Weinessig darf maximal 1,2 Volumenprozent enthalten, der Standard liegt aber eher bei unter 1 Volumenprozent.

Bei manchen Produkten wird auch E 1505 (Triethylcitrat) verwendet, was bei Menschen den Blutalkoholgehalt minimal erhöhen kann.

Wer versteckten Alkohol entdecken will, sollte die Zutatenliste genau lesen.
Wer versteckten Alkohol entdecken will, sollte die Zutatenliste genau lesen.  © TAG24/CD

Alkohol in Medikamenten

Medikamente unterliegen strengeren Kennzeichnungspflichten für Alkohol als Lebensmittel. Schon geringe Mengen müssen im Beipackzettel angegeben werden.

Besonders flüssige Arzneien wie Hustensäfte oder Beruhigungstropfen enthalten öfter Alkohol. Das gilt auch für Medikamente, die an Kindern angewendet werden.

Im Zweifelsfall kann man sich beim Arzt oder Apotheker beraten lassen und nach Alternativen ohne Alkohol erkundigen.

Versteckter Alkohol in Lebensmitteln während der Schwangerschaft

Alkohol ist ein Zellgift, das die Organe und Nerven des entstehenden Kindes in jeder Phase der Schwangerschaft angreift. Alles, was eine werdende Mutter zu sich nimmt, verbreitet sich auch im Körper des Babys. Der Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft gefährdet das Kind, da dieser ungehindert über die Plazenta zum Embryo gelangt und unwiderrufliche Schäden bei der Entwicklung verursachen kann. Fehlbildungen und Gehirnschäden sind möglich.

Aus diesem Grund sollten Schwangere auf jeglichen Alkohol verzichten und auch geringe Mengen möglichst vermeiden.

Folgende alkoholhaltige Produkte sollte man in der Schwangerschaft besser meiden:

  • alkoholhaltige Pralinen
  • Weißweinessig
  • Gebäck mit alkoholhaltigen Cremes und Füllungen
  • Soßen und Suppen mit zugesetztem Alkohol
  • alkoholfreie Getränke, die Appetit auf Alkoholhaltiges machen

Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wer sich unsicher ist, kann sich beim Frauenarzt beraten lassen.

Anstelle von alkoholischen Getränken kann man auf Alternativen wie Wasser, Früchtetees, Limonaden, Säfte oder auch Smoothies zurückgreifen. Wobei zuckerhaltige Getränke eher die Ausnahme als die Regel bilden sollten.

Gut zu wissen: Es ist eine irrtümliche Annahme, dass Alkohol beim Kochen und Backen stets vollständig verfliegt. Schwangere sollten grundsätzlich auf das Backen und Kochen mit Alkohol verzichten.

Es ist ratsam, während der Schwangerschaft auf Alkohol zu verzichten.
Es ist ratsam, während der Schwangerschaft auf Alkohol zu verzichten.  © 123RF/yacobchuk

Tipps für den bewussten Einkauf

Möchte man alkoholhaltige Produkte beim Einkaufen vermeiden, dann sollte man sich für den ersten Einkauf Zeit nehmen. Anfangs nimmt es etwas mehr Zeit in Anspruch, die Zutatenlisten zu lesen und die Varianten ohne Alkohol zu finden.

Checkliste - So vermeidest Du versteckten Alkohol:

  • Zutatenliste immer genau lesen.
  • Begriffe wie "Aroma", "fermentiert" oder "alkoholfrei" kritisch hinterfragen.
  • Bei Unsicherheiten den Hersteller kontaktieren.
  • Beim Bäcker und in Cafés nachfragen, ob die Backwaren Alkohol enthalten.
  • Kinderprodukte genau prüfen.

Gibt es gute Alternativen?

  • Säfte: Direkt gepresste Varianten kaufen oder selbst herstellen.
  • Desserts: Auf fertige oder selbstgemachte Alternativen ohne Alkohol zurückgreifen.
  • Getränke: Alternativen ohne Alkohol mit 0,0 Prozent oder andere Erfrischungsgetränke wählen.

Wer aufmerksam einkauft, kann zukünftig ungewollten Alkohol bei Lebensmitteln vermeiden.

Es lohnt sich, beim Einkaufen die Zutatenlisten der Produkte genau zu lesen, um versteckten Alkohol in Lebensmitteln zu vermeiden.
Es lohnt sich, beim Einkaufen die Zutatenlisten der Produkte genau zu lesen, um versteckten Alkohol in Lebensmitteln zu vermeiden.  © 123RF/steklo

FAQ: Versteckter Alkohol in Lebensmitteln

Welche Säfte enthalten am meisten versteckten Alkohol?

Säfte wie Apfel- und Traubensaft sowie Tomatensaft können Alkohol enthalten.

In welchen Süßigkeiten ist Alkohol drinnen?

In manchen Süßigkeiten wie Cremeschnitten, Schokoriegel, Rum-Trauben-Schokolade, Pralinen, Ostereier, Weingummi und Baumkuchenspitzen sowie fertige Toten und Kuchensnacks ist Alkohol enthalten.

Muss versteckter Alkohol in Bio-Produkten deklariert werden?

Die Angabe des Alkoholgehalts ist für Getränke, die mehr als 1,2 Volumenprozent enthalten, vorgeschrieben, nicht aber bei festen Lebensmitteln. In der Zuatenliste erscheinen muss der Alkohol, wenn er zugesetzt wurde.

Viele Lebensmittel enthalten geringe Mengen Alkohol, ohne dass dies sofort erkennbar ist. Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Alkohol trinken dürfen, kann selbst eine geringe Menge negative Auswirkungen haben.

Wer bewusst darauf verzichten möchte, sollte Zutatenlisten genau prüfen und sich bei Unsicherheiten direkt beim Hersteller informieren.

Titelfoto: TAG24/CD

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