Zwei Gasumlagen sinken auf null Cent: Wird heizen jetzt billiger?

Berlin - Die geplante Absenkung von zwei Umlagen bei Erdgas kann nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox zu einer Entlastung von Kunden führen - vorausgesetzt, die Absenkungen werden von den Versorgern weitergegeben.

Die gesenkten Kosten machen sich etwa am Gasherd bemerkbar.
Die gesenkten Kosten machen sich etwa am Gasherd bemerkbar.  © dpa/Frank Rumpenhorst

Die Senkung der Regelenergie-Umlage zum 1. Oktober bedeute bei 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch eine Entlastung von 122 Euro, wie Verivox am heutigen Mittwoch berichtete. Hinzu komme eine weitere Absenkung zum selben Datum, die acht Euro ausmache.

"Wir gehen davon aus, dass die Mehrheit der Anbieter diese Preissenkung weitergibt", sagte ein Verivox-Sprecher. In bestehenden Verträgen oder auch in der Grundversorgung könne es jedoch sein, dass diese Preisveränderung erst verzögert ankomme.

Laut Verivox müssen Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas derzeit im Schnitt 2500 Euro im Jahr bezahlen. Die Absenkung der Umlagen um insgesamt 130 Euro entspricht bei diesen Kosten einer Entlastung von gut fünf Prozent.

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Für die Festlegung der Umlagen und Entgelte im deutschen Gasmarktgebiet ist das Unternehmen Trading Hub Europe (THE) zuständig. THE ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Fernleitungsbetreiber.

Es spielt eine zentrale Rolle, indem es etwa Abrechnungen der Gasunternehmen untereinander ermöglicht.

Diese Kosten werden konkret gesenkt

Auch heizen wird jetzt günstiger, wenn die Versorger die gesenkte Umlage an die Kunden weiterreichen.
Auch heizen wird jetzt günstiger, wenn die Versorger die gesenkte Umlage an die Kunden weiterreichen.  © dpa/Bernd Weißbrod

THE hatte in der vergangenen Woche unter anderem eine Absenkung der Regelenergie-Umlage von derzeit 0,57 Cent je Kilowattstunde (netto) und der sogenannten Konvertierungsumlage von derzeit 0,038 Cent je Kilowattstunde (netto) auf jeweils null Cent bekanntgegeben. Beides gilt ab dem 1. Oktober.

Die Regelenergie-Umlage wird für Kosten erhoben, die aus dem Einsatz von Regelenergie, also Gas, entstehen. Sie wird eingesetzt, wenn das Verhältnis zwischen ein- und ausgespeisten Gasmengen nicht ausgeglichen ist.

Bei der Konvertierungsumlage geht es um Kosten, die THE durch die Anpassung des Erdgas-Energiegehalts an bestimmte Liefergebiete entstehen.

Titelfoto: Montage: dpa/Bernd Weißbrod, dpa/Frank Rumpenhorst

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