Streit um Rabatte: Aldi Süd kassiert krachende Pleite vor Gericht - Das ändert sich jetzt!

Düsseldorf - Der Discounter Aldi Süd muss Sonderangebote künftig teilweise anders kennzeichnen als bisher. Die Höhe von Rabatten muss sich auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage beziehen, nicht auf den letzten Verkaufspreis.

Aldi Süd hat einen Rechtsstreit gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verloren.
Aldi Süd hat einen Rechtsstreit gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verloren.  © Andreas Arnold/dpa

Das entschied das Landgericht Düsseldorf und stützt sich dabei auf ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

"Bei Preiswerbung sind Verbraucher am leichtesten zu verwirren. Deshalb muss sie klar und eindeutig sein", sagte der Vorsitzende Richter der 8. Kammer für Handelssachen, Wilko Seifert.

Aldi verliert damit den Rechtsstreit gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die gegen den Discounter geklagt hatte. Im Wiederholungsfall droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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In dem konkreten Fall ging es unter anderem um Preiswerbung für Bananen, die von Aldi Süd für 1,29 pro Kilo angeboten worden waren. Angegeben war ein Rabatt von 23 Prozent.

Das Handelsunternehmen hatte den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage - ebenfalls 1,29 Euro - in seiner Werbung im Kleingedruckten zwar angegeben. Die Höhe des Rabatts bezog sich allerdings auf den letzten Verkaufspreis von 1,69 Euro.

Händler dürfen Verbraucher durch Preis-Kniff nicht mehr in die Irre führen

Im konkreten Fall ging es um Rabatte für Bananen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah dabei eine unzulässige Preisschaukelei.
Im konkreten Fall ging es um Rabatte für Bananen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah dabei eine unzulässige Preisschaukelei.  © Daniel Karmann/dpa

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah darin eine unzulässige Preisschaukelei. Verbraucher würden irregeführt, weil die Bananen drei Wochen vorher schon mal genau so viel gekostet haben.

Moniert wurde auch ein Rabatt für Ananas, den der Discounter als "Preishighlight" gekennzeichnet hatte, obwohl das Obst einige Wochen vorher sogar günstiger verkauft worden war.

Das Verfahren vor dem Landgericht war im Mai 2023 unterbrochen worden. Die Richter legten den Fall dem EuGH vor und baten darum, die rechtliche Auslegung zu klären. Dieser folgte der Argumentation der Verbraucherschützer weitestgehend.

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Wer mit Ra­bat­ten werbe, müsse diese auf Grund­la­ge des nied­rigs­ten Prei­ses innerhalb eines Zeitraums von mindestens 30 Tage be­rech­nen, so das Urteil. Diesen Preis nur zu nennen genügt demnach nicht.

Dadurch würden Händler daran gehindert, den Verbraucher irrezuführen, indem sie den Preis vor Bekanntgabe einer Preisermäßigung erhöhten "und damit gefälschte Preisermäßigungen ankündigen".

Titelfoto: Andreas Arnold/dpa

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