Onlineshop geht pleite: Was Ihr tun könnt, wenn Ihr Ware schon bezahlt habt
Leipzig/Düsseldorf - Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, kann sich dies auch für Verbraucher unangenehm auswirken.
Handelt es sich um ein Onlinegeschäft, hat eine Insolvenz grundsätzlich keinen Einfluss auf das gesetzliche Widerrufsrecht. Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam.
Das bedeutet: Kunden können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Kauf widerrufen. Der Widerruf ist auch direkt nach dem Kauf möglich, bevor die Ware geliefert wurde.
Dafür müssen sich Kunden laut Verbraucherzentrale an den Anbieter wenden. Besonders sinnvoll ist dies, wenn die Ware noch nicht bezahlt wurde.
Grundsätzlich können sich Verbraucher mit Forderungen an den Insolvenzverwalter wenden, den das zuständige Amtsgericht bestimmt.
Manchmal ist es sinnvoller, Ware zu behalten
Hat der Verbraucher den Kaufpreis nach der Insolvenzanmeldung gezahlt, muss er seinen Anspruch nicht mehr in der Insolvenztabelle anmelden, erklären die Verbraucherschützer. Der Kunde sei dann aus der Insolvenzmasse zu bedienen, soweit noch Geld da ist.
Hat der Händler den Kaufpreis schon eingezogen, bestehe die Gefahr, dass die Zahlung bei einer Rücksendung der Ware nicht mehr oder nicht vollständig erstattet wird.
Für Kunden kann es dann sinnvoller sein, die Ware zu behalten oder an Dritte weiterzuverkaufen.
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