Druck aus Brüssel: Onlinehändler Vinted informiert besser über versteckte Kosten

Brüssel (Belgien) - Auf Druck von Verbraucherschützern will der Secondhand-Onlinehändler Vinted künftig besser über versteckte Kosten bei der Bestellung informieren. Das Unternehmen reagiere damit auf Vorwürfe der zuständigen Behörden an seinem Sitz in Litauen und aus Brüssel, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit.

Vinted betreibt eine Online-Handelsplattform, deren ehemalige Tochterunternehmen unter den Namen Kleiderkreisel und Mamikreisel bekannt waren. (Archivbild)
Vinted betreibt eine Online-Handelsplattform, deren ehemalige Tochterunternehmen unter den Namen Kleiderkreisel und Mamikreisel bekannt waren. (Archivbild)  © 123RF/vejaa

Auf seiner Webseite und in der Vinted-App werde das Unternehmen künftig bereits im ersten Buchungsschritt den Gesamtpreis inklusive der Zusatzgebühren anzeigen.

Das gilt nach Angaben der Kommission etwa für eine "Käuferschutzgebühr", die Vinted auf jeden Einkauf automatisch anrechnet. Das Unternehmen habe sich außerdem verpflichtet, "irreführende Werbung" zu beseitigen, die den Eindruck erwecke, die Bestellung über Vinted sei kostenlos.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen genauere Informationen dazu finden, wie sie ihr Geld zurückbekommen, wenn die bestellte Ware nicht eintrifft oder gefälscht ist.

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Ähnlich wie auf dem Online-Marktplatz Kleinanzeigen können private Verkäufer über die Plattform Vinted etwa gebrauchte Kleidung und Schuhe direkt weiterverkaufen. Diese Art des Handels werde immer beliebter, erklärte EU-Vizekommissionspräsidentin Vera Jourova.

"Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer müssen wissen, welche Rechte sie haben, wenn die Dinge nicht wie erwartet laufen", fügte sie hinzu.

Vinted kam Forderungen nicht nach, jetzt drohen Strafen

Vinted sei allerdings nicht allen Forderungen der Verbraucherschutzbehörden nachgekommen, teilte die Kommission weiter mit. Sie verlangen etwa, dass der Onlinehändler auch Versandgebühren bereits im ersten Buchungsschritt anzeigt.

Geht Vinted auf diese Forderung nicht ein, drohen dem Unternehmen Strafen.

Titelfoto: 123RF/vejaa

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