Verbrechen auf der Spur: Die Fahndungsliste des BKA
Wiesbaden - Die offizielle Fahndungsliste des Bundeskriminalamts (BKA) im Internet umfasst derzeit rund 50 Fälle.
Der älteste in dieser Reihe ist der Sexualmord an der zehnjährigen Adelina aus Bremen im Jahr 2001. Das BKA erhofft sich bereits seit 2006 auf diesem Weg Hinweise auf den Täter.
Mit der öffentlichen Fahndungsliste suchen die Fahnder nach Straftätern und Vermissten - oder auch nach Zeugen von Verbrechen und nach Menschen, die etwas über die Identität von Leichen wissen.
Welcher Fall auf die Liste kommt, entscheiden Gerichte, wie das BKA in Wiesbaden erklärt. Dabei geben die Richter auch vor, ob ein Gesuchter mit vollem Namen genannt werden darf.
Dies ist beispielsweise beim jüngsten Fall auf der Liste so: Nach der tödlichen Messerattacke diesen August in Chemnitz sucht die Polizei - auch via Internet - einen weiteren Verdächtigen.
Eine Rangordnung à la "Most Wanted" wie bei der US-Bundespolizei FBI nimmt das BKA nicht vor. Allerdings locken teils hohe Belohnungen.
Titelfoto: dpa, BKA