Nach Unfall in Autobahn-Tunnel in Thüringen: Warum wurden beide Röhren gesperrt?
Behringen - Wenige Tage vor Weihnachten war es auf der A71 im Tunnel Behringen zu einem Unfall gekommen. Beide Autobahn-Röhren (der Tunnel Behringen hat drei Röhren - eine dritte für die Eisenbahn) wurden gesperrt. Nicht nur die, in welcher der Unfall passiert war. Warum? TAG24 hakte bei der Autobahn GmbH des Bundes, Außenstelle Erfurt nach.
"Die Ereignisbewältigung in unseren Straßentunneln erfolgt nach den Regelungen des Alarm- und Gefahrenabwehrplans (AGAP), die für jeden Straßentunnel einzeln vorliegen.
Der AGAP ist mit den örtlich zuständigen Einsatzdiensten von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten abgestimmt. [...]
Bei Unfällen bzw. noch schwereren Ereignissen wird der Tunnel in Absprache mit den Einsatzdiensten immer komplett gesperrt. Damit wird sichergestellt, dass die Tunnelnutzer in der Selbstrettungsphase (Phase bis zum Eintreffen der ersten Rettungskräfte) die Möglichkeit haben, sich aus der betroffenen Tunnelröhre in die nicht betroffene Tunnelröhre bzw. in die Portalfreiflächen zu begeben."
Was spricht noch für eine Vollsperrung?
"Weiterhin soll durch die Vollsperrung sichergestellt werden, dass die Zufahrtswege im Tunnel in beiden Richtungen freigehalten werden und die Möglichkeit besteht, über Querschläge und Überfahrten von der nicht betroffenen Röhre in die betroffene Röhre zu gelangen.
Diese taktische Möglichkeit stellt unter anderem sicher, dass die gesetzliche Hilfsfrist von in der Regel zehn Minuten auch in Tunnelbauwerken gewährleistet ist. Dies soll ohne Gefährdung des laufenden Verkehrs erfolgen."
Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
"Der Brand- und Katastrophenschutz ist Aufgabe der Länder - siehe 'Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Brand- und Katastrophenschutzes vom 2. Juli 2024'. In § 3 sind die Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe geregelt. Gemäß § 3 (3) sind Alarm- und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe aufzustellen, fortzuschreiben und mit den betroffenen Gemeinden und, soweit erforderlich, mit dem Landkreis abzustimmen.
Für jeden Straßentunnel sind Alarm- und Gefahrenabwehrpläne [...] aufzustellen und abzustimmen. Die Alarm- und Gefahrenabwehrpläne sind in Thüringen standardisiert und für alle Tunnel gleich aufgebaut."
Müssen Autobahn-Tunnel (unabhängig welcher Länge) in Deutschland grundsätzlich mit Kameras ausgestattet sein? Ist dies einheitlich geregelt oder gibt es Unterschiede? Wenn ja: Wie sehen diese aus?
"Derzeit gelten in Deutschland die Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und die Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING) mit Stand 2023/03. In Teil 3/ 3 der RE-ING sind die Anforderungen an Tunnelbauwerke und deren technische Ausstattung definiert."
Thüringer Straßentunnel flächendeckend mit Kameraüberwachung
"Die technische Ausstattung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. dem Verkehrsaufkommen, dem Schwerverkehrsanteil und der Tunnellänge. Vereinfacht gilt: Je länger ein Tunnel und je höher das Verkehrsaufkommen, desto höher ist die technische Ausstattung.
Die Thüringer Straßentunnel sind flächendeckend mit Kameraüberwachung und einem hohen sicherheitstechnischen Standard ausgestattet."
Titelfoto: Michael Reichel/dpa