Nach tödlicher Geisterfahrt auf der A4: Haben die Behörden versagt?
Glauchau - Bei einem Geisterfahrer-Unfall in Sachsen kamen Anfang Januar auf der A4 zwei Menschen ums Leben. Eine 82-Jährige war gen Dresden in verkehrter Richtung gefahren. Schnell wurden Vorwürfe laut, die Seniorin sei schon jahrelang als unsichere Autofahrerin aufgefallen. Die Polizei habe die Frau der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet - ohne Folgen.
Der Landkreis antwortete nun auf TAG24-Anfrage: Bei Tatsachen, die Bedenken gegen die Fahreignung begründen, muss laut Verordnung ein Facharzt den Fahrer ansehen, der nicht gleichzeitig dessen Hausarzt ist.
Doch die Polizei habe keine "konkreten Tatsachen" gegen die Fahrtüchtigkeit der Seniorin genannt, so der Landkreis. Auch der Hausarzt habe im Statusbericht nichts Negatives ausgesagt.
Nach TAG24-Informationen hatte die Seniorin im Vorfeld eine Unfallflucht begangen. Zudem hätten Bürger bei der Polizei mehrfach Zweifel an der Fahrtauglichkeit geäußert.
Ein fachärztliches Gutachten sei hier nicht verhältnismäßig gewesen, so der Landkreis weiter.
Ein Pauschalverdacht der Fahruntüchtigkeit aufgrund eines hohen Lebensalters sei nicht zulässig.
Titelfoto: Andreas Kretschel