Tödlicher Unfall: 17-jähriger Fahrer erfasst Fußgänger mit Auto

Marburg - Ein Unfall im mittelhessischen Marburg endete tödlich - am Steuer des Unfallwagens saß ein 17-Jähriger!

Tödlicher Crash in Marburg: Der Rettungsdienst war rasch vor Ort, doch für einen 23-jährigen Fußgänger kam jede Hilfe zu spät. (Symbolbild)
Tödlicher Crash in Marburg: Der Rettungsdienst war rasch vor Ort, doch für einen 23-jährigen Fußgänger kam jede Hilfe zu spät. (Symbolbild)  © Montage: Frank Rumpenhorst/dpa, Monika Skolimowska/dpa

Der verhängnisvolle Crash ereignete sich in der Nacht zum heutigen Samstag auf der sogenannten "Stadtautobahn", also der durch Marburg verlaufenden B3, wie die Polizei mitteilte.

Der 17-jährige Autofahrer, der im Rahmen des "Begleiteten Fahrens" legal am Steuer des Wagens saß, fuhr demnach in Fahrtrichtung Gießen.

Zwischen der Adolph-Reichwein-Schule und dem Hallenbad "AquaMar" war zur selben Zeit ein 23-Jähriger aus noch unbekannter Ursache zu Fuß auf der Überholspur der B3 unterwegs.

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Laut Polizei bemerkte der minderjährige Autofahrer den 23-Jährigen zu spät, er konnte nicht mehr ausweichen. Der Wagen erfasste den Fußgänger, der durch den Zusammenstoß tödliche Verletzungen erlitt.

Tödlicher Crash auf der "Stadtautobahn" in Marburg

Die Unfallstelle auf der B3 in Marburg wurde für mehrere Stunden voll gesperrt. (Symbolbild)
Die Unfallstelle auf der B3 in Marburg wurde für mehrere Stunden voll gesperrt. (Symbolbild)  © Montage: dpa/Frank Rumpenhorst, dpa/Boris Roessler

Der 23-jährige Mann starb noch an Unfallstelle. Der 17-Jährige und seine beiden Beifahrer blieben unverletzt. An dem Auto entstand Sachschaden, der von der Polizei auf etwa 8000 Euro geschätzt wird.

Die Unfallstelle auf der B3 wurde infolge des Crashs für fast vier Stunden voll gesperrt.

Zur Frage der Unfallursache dauern die Ermittlungen des Polizeipräsidiums Mittelhessen an. "Die Staatsanwaltschaft beauftragte einen Sachverständigen", erklärte ein Sprecher in diesem Zusammenhang.

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Zugleich suchen die Beamten Zeugen, die Angaben zu dem Unfall auf der "Stadtautobahn" in Marburg machen können. Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 064214060 entgegen.

"Begleitetes Fahren", auch als "Führerschein mit 17" bekannt

Die Sonderregelung "Begleitetes Fahren" - auch bekannt als "Führerschein mit 17" - erlaubt es minderjährigen Personen im Alter von 17 Jahren in Deutschland, einen Führerschein der Klassen B oder BE zu erwerben.

Die Minderjährigen dürfen jedoch bis zum 18. Geburtstag nur zusammen mit einer Begleitperson am Steuer eines Autos sitzen.

Diese Begleitperson muss zudem namentlich in der Prüfungsbescheinigung des Minderjährigen genannt werden.

Titelfoto: Montage: Frank Rumpenhorst/dpa, Monika Skolimowska/dpa

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