Bootsführer fährt Schwimmer den Arm ab: 5000 Euro Strafe
Neubrandenburg - Ein Bootsunfall auf der Mecklenburgischen Seenplatte, bei dem ein Schwimmer seinen Arm verloren hat, bleibt für den Bootsführer ohne strafrechtliche Konsequenzen.
Das Amtsgericht Neubrandenburg stellte das Strafverfahren am Montag gegen eine Geldauflage ein. Der Bootsführer soll 5000 Euro an den Geschädigten zahlen. Ein härteres Urteil brächte keine zusätzliche Gerechtigkeit, erklärte Richterin Iris Hagedorn.
Es handele sich um einen Moment der Unaufmerksamkeit mit gravierenden Folgen für das Opfer und gravierenden finanziellen Folgen für den Bootsbesitzer. Nach Angaben des Anwalts des Opfers läuft bereits eine Zivilklage gegen den Bootsführer, mit der die Folgekosten des Unfalls geltend gemacht werden sollen. Die finanziellen Folgen des Unfalls beliefen sich auf mehr als eine Million Euro. Das Boot sei nicht versichert gewesen.
Der 63 Jahre alte Angeklagte hatte zugegeben, den 48-jährigen Triathleten Ende Juni des vergangenen Jahres im Tollensesee mit seinem Boot schwer verletzt zu haben. Obwohl dieser eine leichte Schwimmboje als Markierung mitführte, habe er ihn nicht gesehen.
Der Schwimmer wurde von der Schiffsschraube erfasst und verlor seinen linken Arm. Der Geschädigte erklärte, dass er das Motorboot vorher auch nicht gesehen habe.
Titelfoto: Sina Schuldt/dpa