Schrecklicher Unfall oder Mord? Mutter und Tochter sterben, Fahrer kann sich an nichts erinnern

Saarbrücken - Mit hohem Tempo ist ein Mann mit seinem Wagen auf ein Auto aufgefahren, in dem Mutter und Tochter saßen. Beide wurden tödlich verletzt. Zuvor soll der Fahrer auf WhatsApp gewesen sein. Jetzt steht er vor Gericht.

Mit hohem Tempo ist ein Mann mit seinem Wagen auf ein Auto aufgefahren, in dem Mutter und Tochter saßen. (Archivbild)
Mit hohem Tempo ist ein Mann mit seinem Wagen auf ein Auto aufgefahren, in dem Mutter und Tochter saßen. (Archivbild)  © picture alliance/Simon Mario Avenia/dpa

Die Mutter und ihre Tochter hatten keine Chance: Sie waren im August 2017 im Feierabendverkehr unterwegs, als plötzlich ein Fahrer ungebremst mit Tempo 130 in ihren Wagen raste. Die Frau (†43) war sofort tot, das Mädchen (†12) starb zwei Monate später an den äußerst schweren Verletzungen.

Der Raser (30), der den Crash verursacht haben soll, muss sich nun seit Mittwoch wegen Mordes durch rücksichtslose und gefährliche Fahrweise vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten.

Der tödliche Unfall hätte möglicherweise verhindert oder zumindest etwas abgemildert werden können, wenn der Fahrer vorher noch gebremst hätte, sagte Oberstaatsanwältin Bettina Wintrich zur Anklage.

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Denn dieser habe das vor ihm mit Tempo 40 fahrende Auto spätestens knapp 90 Meter zuvor sehen können. Da er jedoch nicht bremste, wurde das Auto der beiden Opfer durch den Aufprall auf 90 bis 100 Kilometer pro Stunde beschleunigt.

Vor Ort in Saarwellingen war Tempo 50 erlaubt.

Das Auto von Mutter und Kind wurde zunächst gegen ein Haus und einen Treppeneingang geschleudert, dann prallte es gegen weitere Fahrzeuge. Zwei weitere Menschen wurden verletzt: Darunter war ein Autofahrer, mit dem der Wagen des Angeklagten nach dem ersten Crash noch kollidiert sowie ein Fußgänger, der von Trümmerteilen getroffen worden war.

Der Fahrer habe während der Fahrt mit einer Bekannten am Handy Nachrichten ausgetauscht, sagte Wintrich.

Epileptischer Anfall? Staatsanwaltschaft hält Schilderung für "nicht glaubwürdig"

Der angeklagte Deutsche (r.) kann sich nach den Worten seines Verteidigers an die Raserei nicht mehr erinnern.
Der angeklagte Deutsche (r.) kann sich nach den Worten seines Verteidigers an die Raserei nicht mehr erinnern.  © Oliver Dietze/dpa

Vor dem Unfall kam es an dem Tag im Ort bereits zu mehreren Beinahe-Unfällen mit dem Fahrer, wie entsprechend gleich mehrere Zeugen schilderten.

Oberstaatsanwältin Wintrich sagte: Dem Angeklagten habe die "extreme Gefährlichkeit seiner Fahrweise" spätestens nach den Fast-Unfällen bewusst gewesen sein müssen. Da er dann aber weiter raste, habe er durch seine Fahrweise den Tod anderer billigend in Kauf genommen.

Der angeklagte Deutsche kann sich nach den Worten seines Verteidigers an die Raserei nicht mehr erinnern. Zum Prozessauftakt sagte Anwalt Pascal Bastuck, der 30-Jährige habe zum Tatzeitpunkt einen Aussetzer gehabt. Erst am Unfallort sei er "wieder zu sich gekommen".

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Der Angeklagte leide an Epilepsie und sei zu dem Zeitpunkt auch medikamentös eingestellt gewesen, sagte der Anwalt weiter. Bei einem Krampfanfall sei es zu dem folgenschweren Unglück gekommen.

Am Tattag habe der 30-Jährige auch zuvor bei der Arbeit als Fertigungs- und Montagemitarbeiter einen Aussetzer gehabt, berichtete Bastuck.

Er habe das Band in einer Halle gestoppt, konnte sich aber später nicht mehr daran erinnern. "Er machte einen leicht verwirrten Eindruck", sagte auch dessen Arbeitgeber später im Zeugenstand.

Die Darstellung, dass der Angeklagte bei der Tat einen epileptischen Anfall hatte, hält die Staatsanwaltschaft für nicht glaubwürdig. Mehrere Zeugen berichteten am Mittwoch, dass der Angeklagte direkt nach der Tat "relativ gefasst" gewesen sei. Er habe direkt nach seinem Auto geschaut sowie nach dem Handy gefragt und Nachrichten geschrieben, sagte der Lkw-Fahrer, der sich zunächst um ihn gekümmert hatte. Der Prozess ist derzeit bis zum 29. Juni angesetzt.

Titelfoto: picture alliance/Simon Mario Avenia/dpa

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