Teenie will lebendiger Taube offenbar den Kopf abbeißen
Magdeburg - Unfassbare Szenen spielten sich am Mittwoch in Magdeburg ab. Dort hatte ein 16-jähriger Junge mehrfach den Kopf einer lebendigen Taube in den Mund genommen, offenbar auch zugebissen. Der Afrikaner fiel anschließend auch als Schwarzfahrer auf, beleidigte und bespuckte eine Zugbegleiterin.
Es klingt unglaublich, hat sich aber tatsächlich so zugetragen!
Am Magdeburger Hauptbahnhof fiel Bundespolizisten am Mittwoch gegen 10 Uhr ein Jugendlicher auf Bahnsteig 8 auf, der eine Taube fest in seinen Händen hielt.
Nach Aufforderung der Beamten ließ der 16-Jährige das Tier los. "Die Taube zeigte allerdings kaum noch Lebenszeichen", so eine Sprecherin der Bundespolizei.
Ein Augenzeuge sagte später, dass der Teenager den Kopf der Taube mehrfach in seinen Mund genommen habe. Ob er auch zubiss, ist unklar aber aufgrund der Verletzungen nicht unwahrscheinlich.
Erklären konnte der Nigerianer sein Verhalten nicht. Er erhielt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Ob das Tier überlebt hat, konnte die Sprecherin auf TAG24-Nachfrage nicht sagen. Nur so viel: "Der Jugendliche leidet nachweislich nicht an einer psychischen Störung."
16-Jähriger fällt anschließend nochmals negativ auf
Gegen 13 Uhr fiel der Afrikaner noch einmal sehr negativ auf. In einer Regionalbahn von Magdeburg nach Burg löste der 16-Jährige den Alarm in der Bordtoilette aus. Bei der Überprüfung des Klos wurde festgestellt, dass der junge Mann kein gültiges Fahrticket vorweisen konnte.
Die 32 Jahre alte Zugbegleiterin forderte ihn auf, am Haltepunkt Gerwisch auszusteigen. Doch das passte ihm so gar nicht.
"Er beschimpfte die Zugbegleiterin als 'Hure' und 'Nazischlampe' und spuckte ihr ins Gesicht, schlug ihr mit der Hand an die Wange", so die Sprecherin der Bundespolizei. Zwei Reisende bekamen die Szene mit, hielten den Nigerianer fest, bis der Zug in Gerwisch hielt. Dort wurde er rausgeschmissen.
Die 32-Jährige mussten ihren Dienst völlig aufgelöst abbrechen.
Der 16-Jährige muss sich zusätzlich wegen Körperverletzung, Beleidigung und des Erschleichens von Leistungen verantworten.