Mann lockt Freundin zu Fake-Beerdigung und tötet sie: So lange muss er hinter Gittern

Stuttgart - Weil er seine Freundin Ivana H. (†40) mit einer vorgetäuschten Beerdigung gelockt und erwürgt haben soll, ist ein 31 Jahre alter Mann zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden.

Kevin K. (links) tötete Ivana H. (rechts), versteckte ihre Leiche.
Kevin K. (links) tötete Ivana H. (rechts), versteckte ihre Leiche.  © Polizeipräsidium Aalen

Der Angeklagte Kevin K. sei in vollem Umfang schuldfähig, erklärte der zuständige Richter des Landgerichts bei der Urteilsverkündigung am Montag in Stuttgart.

Mit der vorgetäuschten Bestattung seiner Mutter hatte der Mann sein Opfer im Juli 2019 auf einen Parkplatz in Weinstadt gelockt.

Der Täter und die getötete Frau sollen eine anderthalb Jahre dauernde Affäre miteinander gehabt haben. Doch gleichzeitig sei der Mann noch mit einer zweiten Frau liiert gewesen, die ein Kind von ihm erwartete.

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Als dem Opfer dämmerte, dass die Beerdigung erfunden und nur ein vorgeschobener Grund war, kam es zum Streit. Die Frau forderte den Mann auf, sich für sie zu entscheiden. Er lehnte ab und der Streit eskalierte.

Die Frau habe den Mann gegen die Schulter gestoßen, so dass er stürzte. Er schlug ihr daraufhin zweimal ins Gesicht, ergriff ihre Kehle und drückte zu, bis sie erstickte.

Kevin K. nahm den Tod der Frau gleichgültig in Kauf

Die Leiche von Ivana H. war sechs Tage später gefunden worden.
Die Leiche von Ivana H. war sechs Tage später gefunden worden.  © Simon Adomat/visualmediadesign

Nach der Tat legte er den leblosen Körper im Uferbereich der Rems in einem Gebüsch ab und überdeckte ihn am Folgetag mit Heu.

Erst im Oktober stellte er sich der Polizei. Zum Prozessauftakt hatte der Mann die Tat in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung gestanden.

Dem Richter zufolge sei der Täter bewusst vorgegangen und habe den Tod der Frau gleichgültig in Kauf genommen. Zwar habe er die Tat wohl nicht im Vorfeld geplant, strafmindernde Umstände lägen jedoch auch nicht vor.

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Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld eine Strafe von zwölf Jahren gefordert, der Verteidiger des Angeklagten hielt achteinhalb Jahre für angemessen.

Alle Prozessbeteiligten gaben an, auf weitere Rechtsmittel verzichten zu wollen.

Titelfoto: Polizeipräsidium Aalen

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