Fast 15.000 ausreisepflichtige Afghanen, aber nur 14 saßen im Flugzeug
Leipzig/Kabul - Die Abschiebung von 14 Afghanen von Leipzig/Halle nach Kabul sorgt weiter für heftige Kritik (TAG24 berichtete). Der Charter-Flieger landete am Mittwoch morgen in Kabul. Doch warum saßen im Flieger mit 180 Plätzen nur 14 abgelehnte Asylbewerber, obwohl in Deutschland insgesamt 14.263 Afghanen ausreisepflichtig sind.
„Es werden nicht alle vollziehbar ausreisepflichtige Afghanen abgeschoben, sondern nach einer Festlegung der Innenministerkonferenz in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium nur Gefährder, Straftäter und hartnäckige Mitwirkungsverweigerer bei der Identifizierung“, erklärt Innenminister Markus Ulbig (53, CDU).
Die Beschränkung auf die drei Gruppen wurde nach dem massiven Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul im Mai beschlossen. Allein in Kabul gab es vergangene Woche zwei Anschläge mit mindestens 74 Toten.
Im Flieger saßen elf Straftäter und drei Personen, die sich „hartnäckig“ der Klärung ihrer Identität verweigerten, so das Bundesinnenministerium. Allesamt waren sie ausreisepflichtig. Erstmals hat sich auch Sachsen an einer Sammelabschiebung abgelehnter Asylbewerber aus Afghanistan beteiligt.
Im Flieger saß ein Straftäter aus dem Freistaat, so das Dresdner Innenministerium. Er sei in Deutschland mehrfach straffällig geworden. Nach Tag24-Infos war er wegen schwerer Körperverletzung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Kritik kommt vom Leipziger Anwalt und sächsischen Grünen-Chef Jürgen Kasek (36) - die Abschiebung sei nicht menschenwürdig. Ein Mandant von ihm saß im Flieger. Kasek: „Er hat Afghanistan vor 17 Jahren als Kind verlassen, nachdem sein Vater ermordet wurde. Er spricht die Sprache nicht und hat keinen Bezug zu Afghanistan, da er in Deutschland aufgewachsen ist.“
Der Afghane lebe eigentlich in Hessen, habe einen Job und sei gut integriert. Er habe seine deutsche Verlobte in Hamburg besucht, als die Bundespolizei ihn abholte. Danach ging es zum Flieger nach Leipzig/Halle. Der Afghane solle nun 5000 Euro für die Abschiebung bezahlen. Er sei kein Gefährder und es sei auch kein Strafverfahren anhängig, so Kasek. Allerdings sei er in der Vergangenheit straffällig geworden. Details konnte er nicht nennen.
Derzeit gibt es im Freistaat etwa 9800 vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber. Abgeschoben werden kann generell nur, wenn keine Hindernisse vorliegen, etwa Reiseunfähigkeit wegen Krankheit. Insgesamt sind aus Sachsen in diesem Jahr bis Ende September 1823 Menschen abgeschoben worden.
Im gleichen Zeitraum gab es 50 freiwillige Ausreisen von Sachsen nach Afghanistan.