Kieler Ministerium verteidigt Reichsbürger-Erlass
Kiel - Schleswig-Holsteins Innenministerium hat Kritik von Datenschützern am sogenannten Reichsbürger-Erlass zurückgewiesen.
Dem Ministerium seien keine datenschutzrechtlichen Bedenken gegen das Verfahren bekannt, sagte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch.
Im August 2017 hatte die Landesregierung den Umgang mit Reichsbürgern per Erlass verschärft. Diese dürfen keine Waffen mehr besitzen. Anhänger der "Reichsbürgerbewegung" seien waffenrechtlich als unzuverlässig einzustufen, hatte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) damals zur Begründung gesagt.
Die Waffenbehörden sowie die Melde-, Pass- und Personalausweis-Behörde sollen Erkenntnisse, die einen ausreichenden Verdacht einer Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung begründen, an das Ministerium weitergeben.
Schleswig-Holsteins oberste Datenschützerin Marit Hansen hatte in den "Kieler Nachrichten" den Erlass kritisiert.
"Der Reichsbürger-Erlass zeigt eine fragwürdige Unschärfe, was die Kriterien betrifft, wann jemand gemeldet und gespeichert werden soll." Aus der Dienstanweisung werde nicht klar, ob Betroffene über die Meldung ihrer persönlichen Daten ans Ministerium oder an die Polizei informiert werden.
Nach Angaben des Innenministeriums werden der Reichsbürger-Bewegung in Schleswig-Holstein 252 Personen zugerechnet.