Weihnachtsmann darf überholt werden: Sonderschilder in Thüringen werden geliebt und kritisiert!
Saalfeld-Rudolstadt/Erfurt - In Thüringen werden Autofahrer mit Schildern auf den Weihnachtsmann samt Schlitten und Rentier aufmerksam gemacht. Die kuriose Aktion wird überwiegend gefeiert, doch es gibt auch Kritik. TAG24 kontaktierte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Schneeflocken, Santa im Schlitten und Rudolph, der schon in der Luft steht, um das Ding nach oben zu befördern - dazu der Hinweis "darf überholt werden".
Mit einem Schild dieser Art werden Autofahrer in Thüringen nun konfrontiert. "Zwischen Saalfeld und Rudolstadt sorgen die tollen Schilder für Weihnachtsstimmung", heißt es in einem entsprechenden Facebook-Post von der Verkehrsleittechnik + Service Jahn GmbH & Co. KG.
Unter dem Beitrag wird die Aktion regelrecht gefeiert. "Bin sonst der absolute Grinch. Aber das Schild heute zum Feierabend war einfach schön und hat ein Lächeln gezaubert. Saubere Aktion", heißt es unter anderem.
Wie das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft gegenüber TAG24 mitteilte, sei die Aktion aus einer Initiative von Mitarbeitern des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr vor Ort entstanden und "in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und der Polizei realisiert worden".
Und was sagt die Straßenverkehrsordnung?
Den Angaben nach handelt es sich um eine "einmalige" Aktion. Hierfür seien Altschilder von der Firma Verkehrsleittechnik + Service Jahn mit neuen Motiven versehen worden. Zudem habe die Firma jegliche Kosten, die in diesem Zuge entstanden sind, selbst getragen, hieß es seitens des Ministeriums.
An der Aktion, die auf große Zustimmung stößt, gibt es jedoch auch Kritik. Dabei wird insbesondere Paragraf 39 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ins Gespräch gebracht.
Hierin heißt es unter anderem: "Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht."
Das Ministerium reagiert auf diese Kritik: "Eine ernsthafte Verwechslungsgefahr mit den zulässigen Verkehrszeichen ist unserer Auffassung nach nicht zu befürchten, da der Bildinhalt das äußere Erscheinungsbild deutlich überlagert."
Ministerium: "Ein einmaliges Dankeschön"
Kein Verkehrsteilnehmer würde ernsthaft erwarten, dass an der Stelle der Weihnachtsmann in einem Rentierschlitten unterwegs sei, hieß es.
Vonseiten des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr hieß es gegenüber der Redaktion, es handle sich um keine Beschilderung im Sinne der StVO.
Die Sonderschilder stehen nach Ministeriumsangaben nur kurzzeitig bis zu den Weihnachtsfeiertagen und sind als "ein einmaliges Dankeschön für die Verkehrsteilnehmer der Region" zu verstehen.
Deshalb und auch, weil die Aktion mit den entsprechenden Verantwortlichen im Vorfeld abgestimmt worden sei, sei man milde und voller Weihnachtsfreude gestimmt.
Titelfoto: Bodo Schackow/dpa