Waffenverbotszonen: Gibt es überhaupt Bedarf in Thüringen?
Erfurt - Nach dem Anschlag von Solingen sollen Thüringer Kommunen selbst über Messerverbotszonen entscheiden dürfen. Doch gibt es in den Kreisen dafür überhaupt Bedarf?
Bei der möglichen Einführung von Waffen- oder Messerverbotszonen sind die Thüringer Kommunen zurückhaltend. "Die bestehenden Regelungen sind bereits umfassend und es bedarf einer stringenten Kontrolle und Ahndung bei Verstößen", teilte etwa die Stadt Erfurt mit.
Auch etliche andere Kreise und kreisfreie Städte planen einer dpa-Umfrage zufolge keine Messerverbotszonen oder warten noch auf die rechtliche Grundlage, um abschließend entscheiden zu können.
Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag von Solingen hatte das Land Ende August eine Verordnung auf den Weg gebracht, die den Kommunen die selbstständige Einführung solcher Zonen erlaubt. "Wir geben den Kommunen ein wirksames Instrument zur Gefahrenabwehr an die Hand", hatte Innenminister Georg Maier (57, SPD) gesagt.
In einem ersten Schritt wurde die Zuständigkeit dafür zunächst von der Landesregierung aufs Innenministerium übertragen. Nun will das Ministerium laut einem Sprecher die Zuständigkeit zeitnah an die Kommunen übertragen.
Verantwortliche warten auf Rechtsgrundlage
Dort besteht aktuell jedoch wenig Bedarf an solchen Verbotszonen. So meldeten etwa die Kreise Sonneberg, Greiz, Schmalkalden-Meiningen, Sömmerda, Eichsfeld, Gotha, der Ilm-Kreis sowie die Städte Gera, Weimar und Suhl, dass sie aktuell keine solche Verbotszone planen. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass es aktuell keine konkreten Gefahrenlagen gebe.
Aus dem Saale-Orla-Kreis hieß es, für eine künftige Umsetzung sei man "offen, aber tendenziell skeptisch, was den tatsächlichen Nutzen betrifft". Wenn jemand eine Tat plane, werde es sich wohl eher nicht von einer Waffenverbotszone aufhalten lassen.
In anderen Landkreisen wie Hildburghausen, Nordhausen, im Saale-Holzland-Kreis, im Weimarer Land oder im Wartburgkreis warten die Verantwortlichen noch auf die Rechtsgrundlage, um die Frage abschließend bewerten zu wollen.
Neben Erfurt wiesen auch andere Stadt- und Kreisverwaltungen auf die bestehende Gesetzeslage hin. Im Waffengesetz ist beispielsweise bereits geregelt, dass bei Volksfesten oder anderen öffentlichen Veranstaltungen keine Waffen mitgeführt werden dürfen.
Außerdem wurde immer wieder darauf verwiesen, dass solche Verbotszonen nur dann sinnvoll seien, wenn es auch eine engmaschige Kontrolle gebe.
Erstmeldung am 9. September, um 12.42 Uhr, zuletzt aktualisiert um 17.13 Uhr
Titelfoto: Thomas Banneyer/dpa