Unfall mit sieben Toten: Deshalb kommt der Suff-Fahrer wohl um die Höchststrafe herum
Bad Langensalza - Am 1. April starben sieben Menschen bei einem Verkehrsunfall auf der Ortsumfahrung Bad Langensalza (Unstrut-Hainich-Kreis). Der Todesfahrer überlebte und kommt wohl um die Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis herum.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Oktober die Anklage dem Amtsgericht Mühlhausen übergeben. Das dort zuständige Schöffengericht kann allerdings nur maximal vier Jahre Freiheitsstrafe verhängen. Dieser Vorgang, so ungewöhnlich er auch klingen mag, nennt sich Strafgewalt. Landgerichte hingegen sind hinsichtlich des Strafrahmens nicht an eine Grenze gebunden.
Dem Unfallverursacher wird unter anderem fahrlässige Tötung in sieben Fällen vorgeworfen.
Das Amtsgericht Mühlhausen prüft derzeit, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Wegen der Vielzahl der Beteiligten, Zeugen sowie Sachverständigen wäre es einer der größten Prozesse, die jemals am Amtsgericht Mühlhausen verhandelt wurden.
Das Unglück bei Bad Langensalza gehört zu den schwersten Verkehrsunfällen seit Jahrzehnten in Deutschland. Ein Mercedes und ein Volkswagen hatten nach dem Zusammenstoß sofort Feuer gefangen. Hierbei kamen fünf Jugendliche im Alter von 19 Jahren ums Leben. Darüber hinaus starben ein 60-Jähriger und ein 44-Jähriger.
Ein 73-Jähriger konnte sich noch aus seinem Auto retten.
Unfallverursacher saß betrunken hinterm Steuer
Als Unfallverursacher gilt ein 35-jähriger BMW-Fahrer. Er und ein Beifahrer überlebten den Crash schwer verletzt.
Wenige Wochen nach dem Unfall hatte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen dann erklärt, dass der Mann wegen seines Alkoholpegels "absolut fahruntüchtig" gewesen sei.
Neben dem Anklagepunkt der fahrlässigen Tötung wird dem 35-Jährigen zusätzlich fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.
Titelfoto: Silvio Dietzel