Von Simone Rothe
Erfurt - Vielen Unternehmen in Thüringen ist das Verfahren für öffentliche Aufträge zu aufwendig. Vor allem kleine Firmen verzichten oft. Das soll sich nach den Vorstellungen der Landesregierung ändern.
Die Landesregierung will es vor allem auch kleineren Firmen leichter machen, an öffentliche Aufträge zu kommen. Die Verwaltungsvorschrift, die das Verfahren regele, werde geändert, kündigte Wirtschaftsministerin Colette Boos-John (55, CDU) in Erfurt an.
Nicht geändert werde das viel diskutierte Thüringer Vergabegesetz, nach dem unter anderem nur Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, die Tariflöhne zahlen. Thüringen warte beim Vergabegesetz zunächst Bundesregelungen ab. Da sei kein Aktionismus gefragt, so die Ministerin.
Zur Änderung der Vergaberichtlinie sagte Boos-John: "Wir machen Ernst mit dem Bürokratieabbau und verschlanken die Vergabeprozesse der öffentlichen Hand." Erhöht würden die Grenzen für den Wert öffentlicher Aufträge, die nach einem vereinfachten Verfahren vergeben werden können.
Eine schnellere und einfache Auftragsvergabe sei ein Beitrag dazu, die Wirtschaft in der derzeit schwierigen Konjunkturlage anzukurbeln.
Ganz unbürokratisch als Direktauftrag
Laut Ministerium wurden von Land und Kommunen 2023 insgesamt 3733 Bau-, Dienstleistungs- oder Lieferaufträge mit einem Gesamtwert von mehr als 1,1 Milliarden Euro an Unternehmen vergeben.
Nach Schätzung des Wirtschaftsministeriums könnten drei Viertel dieser Aufträge künftig nach den geplanten einfacheren Regularien vergeben werden, ein Viertel davon ganz unbürokratisch als Direktauftrag. Zahlen zu öffentlichen Aufträgen für 2024 liegen derzeit noch nicht vor.
Die vorgesehenen Regelungen im Einzelnen:
- Die Wertgrenze für Direktaufträge soll von 7000 auf künftig 30.000 Euro bei Liefer-, Dienst- und freiberuflichen Leistungen steigen – auf 75.000 Euro bei Bauleistungen.
- Bei Bauaufträgen steigen die Wertgrenzen für eine sogenannte freihändige und damit vereinfachte Vergabe von 250.000 Euro und für eine beschränkte Ausschreibung von 500.000 auf jeweils eine Million Euro.
Land und Kommunen können Aufträge sichtbar einstellen
- Die Wertgrenzen zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch eine beschränkte Ausschreibung werden von bisher 100.000 Euro und bei einer Verhandlungsvergabe von bisher 50.000 Euro jeweils auf den EU-Schwellenwert von 221.000 Euro erhöht.
- Bei vereinfachten Preisvergleichen bei Lieferungen bis 50.000 Euro sollen künftig auch Angebote aus Katalogen, von Online-Händlern oder Preisvergleichsportalen genutzt werden können.
In Thüringen besteht seit einigen Jahren eine sogenannte Vergabeplattform, auf der das Land sowie die Kommunen Aufträge für die Unternehmen sichtbar einstellen können.