Streit um früheres Wohnhaus von Goethes Freundin: Urteil gefallen!

Erfurt/Weimar - Seit Langem kämpft die Stadt Weimar juristisch um das geschichtsträchtige frühere Wohnhaus von Goethes Freundin - nun erging ein Gerichtsurteil.

Im Streit um das geschichtsträchtige Haus der Frau von Stein gibt es für die Stadt Weimar einen ersten Erfolg vor Gericht. (Archivbild)
Im Streit um das geschichtsträchtige Haus der Frau von Stein gibt es für die Stadt Weimar einen ersten Erfolg vor Gericht. (Archivbild)  © Martin Schutt/dpa

Im Streit um das geschichtsträchtige Haus der Frau von Stein gibt es für die Stadt Weimar einen ersten Erfolg vor Gericht. Der beklagte Investor wurde unter anderem dazu verurteilt, das Grundstück zu räumen und an die Stadt herauszugeben, wie eine Sprecherin des Landgerichts Erfurt nach dem Urteil am Freitag sagte.

Zudem sollten die Grundbuchrechte an die Stadt übergehen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, ein Einspruch möglich.

Schon lange kämpft Weimar für die Rückübertragung des um 1770 erbauten Gebäudes. 2008 hatte sie es dem Investor verkauft, der dort ein Museum errichten wollte ("Museum Haus der Frau von Stein GmbH").

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Er hatte an dem Anwesen in der Innenstadt Sanierungsarbeiten veranlasst, diese waren aber immer wieder ins Stocken geraten. Die Stadt sah auch Vertragsfristen seitens des Investors nicht gewahrt. Auch verwildert das Gelände nach Darstellung der Stadtverwaltung zunehmend.

In dem Barockgebäude in der Weimarer Innenstadt wohnte einst die Freundin von Dichterfürst Johann Wolfgang von Goethe, Charlotte von Stein (1742-1827).

Titelfoto: Martin Schutt/dpa

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