Nach abgebrochener Sitzung: So startete der zweite Anlauf im Thüringer Landtag!

Erfurt - Die erste Sitzung des Thüringer Landtags wurde nach Turbulenzen abgebrochen. Nun sind die Abgeordneten erneut zusammengekommen. Regeln zum Ablauf der Sitzung legten Thüringens Verfassungsrichter fest.

Jörg Hopfe (r.), Direktor des Thüringer Landtags, und Jürgen Treutler (l., 73), AfD-Abgeordneter und Alterspräsident, während der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags.
Jörg Hopfe (r.), Direktor des Thüringer Landtags, und Jürgen Treutler (l., 73), AfD-Abgeordneter und Alterspräsident, während der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags.  © Martin Schutt/dpa

Nach einem Streit um den Ablauf der ersten Thüringer Landtagssitzung nach der Wahl hat AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler (73) die Beschlussfähigkeit des Parlaments festgestellt.

Treutler ließ auch über die aktualisierte Tagesordnung abstimmen, sie erreichte eine Mehrheit. Damit war der Weg für die Änderung des Verfahrens zur Wahl des Landtagspräsidenten frei.

Thüringens Verfassungsrichter hatten dem 73-jährigen Treutler auf Antrag der CDU-Fraktion per einstweiliger Anordnung Regeln gesetzt, wie die Parlamentssitzung ablaufen muss. Dazu gehörte auch, dass er einen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung aufrufen und abstimmen lassen muss, mit dem das Vorschlagsrecht für die Präsidentenwahl neu geregelt werden soll.

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Mit einer Mehrheit hatte der Thüringer Landtag das Verfahren zur Wahl des Landtagspräsidenten geändert. Eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung wurde mit 55 Ja- und 32-Nein-Stimmen angenommen. Enthaltungen gab es nicht.

Bühl: "Und danach entscheidet die Mehrheit des Hauses"

Die CDU-Fraktion um ihren parlamentarischen Geschäftsführer Andreas Bühl (37, r.) war mit ihrem Antrag beim Verfassungsgericht größtenteils erfolgreich.
Die CDU-Fraktion um ihren parlamentarischen Geschäftsführer Andreas Bühl (37, r.) war mit ihrem Antrag beim Verfassungsgericht größtenteils erfolgreich.  © Martin Schutt/dpa

Die Fraktionen können damit von Anfang an Kandidaten vorschlagen, zuvor lag das Vorschlagsrecht zunächst alleinig bei der stärksten Fraktion.

Die AfD mit ihren 32 Abgeordneten, die bei der Landtagswahl vom 1. September erstmals in einem deutschen Länderparlament stärkste Kraft geworden war, stimmte gegen die Änderung.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Thüringer CDU-Fraktion, Andreas Bühl (37), hatte in einer Rede gesagt: "Es geht uns darum, ein sicheres Verfahren zu etablieren, das verhindert, dass der Landtagspräsident durch parteipolitische Taktiken instrumentalisiert wird." Es gebe kein Recht auf eine Wahl, "es gibt ein Recht, einen Vorschlag zu machen, und danach entscheidet die Mehrheit des Hauses".

Zuvor war ein erster Teil der konstituierenden Sitzung des Thüringer Parlaments zum Debakel geraten. Der Streit um die Landtagspräsidentenwahl landete vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof, der weitgehend gegen die Rechtsauffassung der AfD entschied.

Erstmeldung am 28. September, um 10.37 Uhr, aktualisiert um 10.47 Uhr

Titelfoto: Martin Schutt/dpa

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