Messerangriffe in Thüringen: Polizei äußert sich zur Aufklärungsquote
Erfurt - Messerangriffe sorgen für große öffentliche Aufmerksamkeit. Immerhin kann die Polizei darauf verweisen, dass viele Täter ermittelt werden.
Von etwa 940 dieser Straftaten konnte die Polizei im Jahr 2021 etwa 90 Prozent aufklären, geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des Linke-Landtagsabgeordneten Sascha Bilay (43) hervor. Zahlen für 2022 liegen danach noch nicht vor.
Von Straftaten mit Messern wird beispielsweise auch dann gesprochen, wenn jemand bei einem Diebstahl ein Messer lediglich mitführt. Messerattacken gibt es hingegen deutlich seltener.
Insbesondere dann, wenn mit Messern auf Menschen eingestochen worden sei, sei die Aufklärungsquote hoch. So verweist das Innenministerium auf Fälle, in denen mit Messern Menschen ermordet oder getötet wurden und bei denen alle diese der Polizei bekannt gewordenen Straftaten aufgeklärt werden konnten.
Auch bei Straftaten, die die Polizei als schwere oder gefährliche Körperverletzungen einstufte, war die Aufklärungsquote den Angaben nach mit etwa 95 Prozent sehr hoch.
Definition, wann über Messerattacke gesprochen werden kann, ist eindeutig
Sowohl Bilay als auch das Innenministerium verweisen darauf, dass die Zahl der von der Polizei registrierten Messer-Straftaten nicht gleichbedeutend ist mit der Zahl der tatsächlichen Messerangriffe, die es nach Erkenntnissen der Ermittler zwischen Januar und Dezember 2021 im Freistaat gab.
So finden sich unter den etwa 940 Messerstraftaten 2021 beispielsweise auch sechs einfache Diebstähle, bei denen die Tatverdächtigen zwar ein Messer bei sich trugen, dieses aber nicht gegen Menschen einsetzten, als sie Dinge stahlen.
Es gebe eine bundesweit einheitliche Definition der Polizei zu Messerangriffen, schreibt das Innenministerium in seiner Antwort. Danach gelte eine Straftat nur dann als Messerangriff, wenn dabei eine andere Person mittels eines Messers auch wirklich angegriffen oder zumindest bedroht wird.
"Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus", wie es heißt.
Titelfoto: Roland Halkasch/dpa-Zentralbild/dpa