Kosten neue Jobs für Ex-OBs Steuerzahler mehr?
Von Sebastian Haak
Erfurt - Der Wechsel mehrerer Ex-Oberbürgermeister in Spitzenämter der Landesregierung bedeutet keine zusätzlichen Ausgaben für den Steuerzahler.

Zwar könne er sich nicht zu konkreten Einzelfällen äußern, sagte der Direktor des Kommunalen Versorgungsverbands Thüringen, Steffen Bürger, der Deutschen Presse-Agentur.
Die allgemeine Rechtslage sei aber so, dass der Anspruch der ehemaligen Kommunalpolitiker auf ein Ruhegehalt mit deren aktuellen Bezügen verrechnet werde. "Der Ruhestandsbeamte erhält somit während des Bezugs von Staatssekretärs- beziehungsweise Ministerbezügen kein Ruhegehalt", so Bürger.
Innerhalb der Brombeer-Landesregierung haben zwei ehemalige Oberbürgermeister sowie eine Oberbürgermeisterin neue Ämter gefunden: Die einstige Oberbürgermeisterin von Eisenach, Katja Wolf (49, BSW), ist seit Dezember Finanzministerin. Sie hatte sich nach ihrem Wechsel von den Linken zum BSW nicht erneut um den kommunalen Spitzenjob beworben, den sie von 2012 bis 2024 innehatte.
Zudem sind die beiden Ex-OBs Andreas Bausewein (51, SPD) und Julian Vonarb (53, parteilos) Staatssekretäre. Bausewein war von 2006 bis 2024 Oberbürgermeister von Erfurt und im vergangenen Sommer abgewählt worden.
Anspruch auf Ruhegehalt

Er ist inzwischen Staatssekretär im Innenministerium. Bei Vonarb handelt es sich ebenfalls um einen abgewählten Oberbürgermeister.
Von 2018 bis 2024 war er Chef des Rathauses in Gera. Er ist unter Wolf Staatssekretär im Finanzministerium.
Nach Angaben von Bürger haben kommunale Wahlbeamte – wie etwa Oberbürgermeister – nach Ablauf ihrer Amtszeit Anspruch auf ein Ruhegehalt. Dessen Höhe ist abhängig von der Dauer ihrer Amtszeit und auch davon, wie hoch ein eventuelles weiteres Einkommen ist.
Auch Einkommen aus anderen Tätigkeiten als innerhalb der Landesregierung werden bei den ehemaligen Oberbürgermeistern also mit ihrem Anspruch auf Ruhegehalt verrechnet.
Eine zentrale Aufgabe des Kommunalen Versorgungsverbands ist es, die Versorgungsansprüche von Berechtigten wie beispielsweise kommunalen Wahlbeamten zu berechnen und auszuzahlen. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Artern.
Titelfoto: Martin Schutt/dpa