Keine Windräder im Wald? Regierung prüft Verfassungsklage
Erfurt - Thüringens Landesregierung prüft nach Angaben von Infrastrukturministerin Susanna Karawanskij (43, Linke) eine Verfassungsklage gegen Einschränkungen beim Bau von Windrädern im Wald.
Voraussichtlich im März werde sich das Kabinett damit befassen. Zunächst solle ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags abgewartet werden, sagte Karawanskij am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Erfurt.
Hintergrund sind Landtagsbeschlüsse, die den Bau von Windkraftanlagen in Thüringens Wäldern erschweren sollen oder einen kompletten Verzicht verlangen. Diese Entscheidungen bezeichnete die Ministerin als falsch.
Thüringen brauche, um den Windkraftausbau voranzubringen, auch Windräder auf Brachflächen im Wald, die durch Trockenheit oder Borkenkäferbefall entstanden seien.
Sonst würden sich die Windräder vor allem in Mittel- und Nordthüringen drehen - ein regionaler Ausgleich könnte nicht hergestellt werden. Karawanskij stellte vor jedem Projekt eine Einzelfallentscheidung in Aussicht.
Das Waldgesetz war im Dezember 2023 von der FDP zusammen mit den Oppositionsfraktionen CDU und AfD geändert worden, um den Bau von Windrädern zu erschweren.
Ein generelles Verbot von Windrädern in den Thüringer Wäldern, das bis 2022 galt, war vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als verfassungswidrig gekippt worden. Es wird weiterhin von der CDU-Fraktion gefordert.
Titelfoto: Bildmontage: Uli Deck/dpa, Martin Schutt/dpa