Er hob die Maskenpflicht an Schulen auf: Weimarer Richter seines Amtes enthoben

Weimar - Im April 2021 hatte ein Richter am Amtsgericht Weimar eine diskussionswürdige Entscheidung zur Maskenpflicht an zwei Schulen gefällt. Er entschied, dass Kinder keine Maske tragen müssten. Der Beschluss sorgte bundesweit für Aufsehen. Nun wurde der Richter vorerst seines Amtes enthoben.

Nach seinem Urteil im April 2021 gibt es für den Familienrichter weitere Konsequenzen. (Archivbild)
Nach seinem Urteil im April 2021 gibt es für den Familienrichter weitere Konsequenzen. (Archivbild)  © Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa

Gegen dieses Urteil kann der Betroffene nun Beschwerde beim Dienstgerichtshof für Richter am Thüringer Oberlandesgericht einlegen, wie der MDR berichtet.

Darüber hinaus ist der Jurist am Landgericht Erfurt angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Rechtsbeugung vor, da er als Familienrichter eine Entscheidung bezüglich der Corona-Regeln traf, für die Familiengerichte nicht zuständig seien.

Bei seiner Entscheidung die Maskenpflicht zu kippen sei es ihm darum gegangen, die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit der damaligen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlich darzustellen, heißt es.

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Die Staatsanwaltschaft Erfurt begründet ihre Anklage damit, dass sich der vom Amt enthobene Richter in seinem Urteil in schwerwiegender Weise nicht an Recht und Gesetz gehalten und dabei seine Kompetenzen überschritten habe.

Der Beschluss des Familienrichters zur Aufhebung der Maskenpflicht wurde später vom Oberlandesgericht in Jena wieder aufgehoben. Zuvor hatte das Thüringer Bildungsministerium Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt.

Für Rechtsbeugung sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren vor. Ein Verhandlungstermin bezüglich des Strafverfahrens am Erfurter Landgericht steht noch nicht fest.

Titelfoto: Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa

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