Angekündigte Abschiebungs-Haftanstalt: Ministerin muss noch mindestens zwei Hürden nehmen
Von Simone Rothe
Erfurt - Migrations- und Justizministerin Beate Meißner (42, CDU) muss bei der Einrichtung der angekündigten Thüringer Abschiebungs-Haftanstalt noch mindestens zwei Hürden nehmen.

Die Entscheidung über die Finanzierung des Millionenprojekts in Arnstadt liege beim Landtag, sagte Meißner in Erfurt. Zudem müsse zusätzliches Justizpersonal eingestellt oder ausgebildet werden. "Ich hoffe, dass wir kurzfristig zusätzliches Personal finden."
Nach den Plänen der Thüringer Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD sollen die ersten zehn Abschiebehaftplätze bis Mitte des Jahres in der bisherigen Jugendarrestanstalt in Arnstadt entstehen, voraussichtlich 2026 sollen es 37 Plätze werden.
Die Kosten in diesem Jahr einschließlich Personal bezifferte die Ministerin auf rund eine Million Euro. Im kommenden Jahr seien es mit dem geplanten Umbau der bisherigen Jugendarrestanstalt, die in ein bisher leerstehendes Nachbargebäude in Arnstadt umziehen solle, 3,4 Millionen Euro. Die Jugendarrestanstalt ziehe in ein seit sechs Jahren ungenutztes Gebäude für den offenen Strafvollzug.
Bei der Landtagsabstimmung setze sie auf den gesunden Menschenverstand, sagte Meißner. "Ich hoffe auf eine Mehrheit im Parlament", so die Ministerin mit Hinweis auf Vorfälle mit ausreisepflichtigen Migranten in Deutschland.
In Thüringen seien einige Hundert Abschiebungen gescheitert, weil ausreisepflichtige Asylbewerber nicht angetroffen worden seien.
Auf Opposition angewiesen

Die Brombeer-Regierung hat mit 44 von 88 Landtagssitzen keine Mehrheit und ist auf die Opposition angewiesen. Die Linke, mit der sie eine Art Pflichtenheft zum parlamentarischen Umgang verabredet hat, vertritt in der Migrationspolitik andere Auffassungen und hat sich auch zum Standort kritisch geäußert.
Sie halte das von der Linken infrage gestellte Abstandsgebot zwischen einer Justizvollzuganstalt und einer Abschiebungs-Haftanstalt in Arnstadt für eingehalten, äußerte Meißner. Zwischen dem Jugendarrest und der Abschiebungs-Haftanstalt, die beide vor der eigentlichen Justizvollzugsanstalt lägen, würde ein Zaun gebaut.
Mit 37 Plätzen sieht die Ministerin Thüringens Bedarf gedeckt, obwohl die Kommunen bei einer Befragung allein 111 Plätze für Ausreisegewahrsam angemeldet hätten.
Meißner verwies darauf, dass beispielsweise das größere Sachsen über 58 Plätze verfüge.
Thüringen hat seit 2014 keine eigene Abschiebe-Haftanstalt mehr. Seit 2019 nutzt das Land Plätze in Rheinland-Pfalz - einer ist dauerhaft für den Freistaat reserviert. Die Kosten dafür waren im vergangenen Jahr mit 180.000 Euro veranschlagt. 2024 gab es 29 Thüringer Abschiebungsgefangene und 579 Abschiebe-Hafttage.
Titelfoto: Michael Reichel/dpa