Als Mitglied des höchsten Gerichts im Freistaat: AfD-Fraktion will Kandidaten präsentieren!
Erfurt - Die Thüringer AfD-Fraktion will einen eigenen Kandidaten als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs präsentieren. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof ist das höchste Gericht im Freistaat!
Das bestätigte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Torben Braga (*1991), auf Anfrage. Einen Namen nannte Braga zunächst nicht.
Stellvertretende Mitglieder für das höchste Thüringer Gericht werden im Landtag mit Zweidrittel-Mehrheit gewählt. Die AfD wurde bei der Landtagswahl im September erstmals in einem Länderparlament stärkste Kraft und verfügt zudem über mehr als ein Drittel der Sitze. Damit kann sie die Wahl blockieren.
Der Posten ist frei geworden, weil mit Wolfgang Weißkopf ein stellvertretender Verfassungsrichter nun als Abgeordneter im Landtag sitzt. Weißkopf zog für die CDU in den Landtag ein und nahm das Mandat an.
Als Abgeordneter kann er aber nicht zugleich stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichts sein. AfD-Co-Chef Stefan Möller (49) hatte bereits signalisiert, die Aufstellung eines eigenen Kandidaten zumindest prüfen zu wollen.
Keine Wahl ohne AfD-Beteiligung
Ob ein von der AfD-Fraktion aufgestellter Kandidat im Parlament die nötige Mehrheit erhalten würde, ist ungewiss. Die vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Partei ist im Landtag völlig isoliert – keine der anderen Fraktionen will mit der AfD zusammenarbeiten.
Die Ereignisse rund um die Wahl des Landtagspräsidenten schienen die Distanz der vier anderen Fraktionen zur AfD noch vergrößert zu haben.
Nicht nur das Agieren des AfD-Alterspräsidenten stand massiv in der Kritik. Hochrangige AfD-Funktionäre hatten auch Zweifel an der Unabhängigkeit des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gesät.
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke (52) sagte beispielsweise: "Dort sitzt keiner, der nicht das richtige Parteibuch hat."
Wegen der nötigen Zweidrittel-Mehrheit wird der durch Weißkopfs Abgang freigewordene Posten nicht ohne die Zustimmung zumindest Teilen der AfD-Fraktion besetzt werden können. Allerdings ist das Verfassungsgericht auch arbeitsfähig, wenn der Posten zunächst nicht nachbesetzt werden kann.
Titelfoto: Martin Schutt/dpa