Von Sebastian Haak
Erfurt - Die AfD blockiert die Bildung zweier für die Justiz wichtiger Ausschüsse, weil sie sich im Landtag unfair behandelt fühlt. Ein Gutachten zeigt nun einen mutmaßlichen Ausweg aus dem Patt.
Im Streit um die Landtagsausschüsse zur Berufung von Richtern und Staatsanwälten plädiert Justizministerin Beate Meißner (*1982, CDU) dafür, mit der Gremien-Besetzung der vergangenen Legislaturperiode weiterzuarbeiten.
Ein von ihrem Ministerium beauftragtes Gutachten sei zu dem Schluss gekommen, dass beide Ausschüsse weiterhin beschlussfähig seien, sagte die CDU-Politikerin in Erfurt. Im aktuellen Parlament seien noch ausreichend Abgeordnete vorhanden, die in der vergangenen Legislaturperiode in den Richterwahl- und den Staatsanwältewahl-Ausschuss gewählt worden seien.
Damit hätten beide Gremien laut Gutachten noch eine Legitimation. Ihr Haus schließe sich dieser Rechtsauffassung an. "Das ist eine wichtige Erkenntnis und auch eine gute Botschaft für die Thüringer Justiz", sagte Meißner. Der Rechtsstaat sei damit weiterhin handlungsfähig.
Der Verfassungsrechtler Michael Brenner hat das Gutachten Meißner zufolge erstellt. Er hat den Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena inne.
Mehrheitsverhältnisse im Parlament als Hintergrund
Hintergrund für den Streit sind die Mehrheitsverhältnisse im Landtag. Dort hat die AfD-Fraktion seit der Landtagswahl vom 1. September 2024 eine Sperrminorität, weil sie über mehr als ein Drittel der Abgeordnetensitze verfügt.
Zweidrittelmehrheiten im Parlament sind damit nur noch gemeinsam mit der AfD möglich. Um Abgeordnete in den Richter- beziehungsweise den Staatsanwältewahl-Ausschuss entsenden zu können, muss der Landtag sie mit einer solchen Zweidrittelmehrheit wählen.
Beide Ausschüsse wirken dabei mit, Nachwuchsjuristen in den Dienst des Landes einzustellen. Neben Abgeordneten sitzen dort auch Richter beziehungsweise Staatsanwälte.
Bislang weigert sich die AfD, Kandidaten von CDU, BSW, SPD oder Linke in die beiden Ausschüsse zu wählen, weil es keine ausreichende Zustimmung aus diesen Fraktionen für die Wahl eines AfD-Landtagsvizepräsidenten gibt.
Forderung mehrfach zurückgewiesen
Zudem hatte der AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke (52) zuletzt gefordert, Vertreter seiner Fraktion müssten von den anderen Parlamentariern unter anderem auch in die Parlamentarische Kontrollkommission gewählt werden, die den Verfassungsschutz überwacht.
Da der Landesverband der AfD selbst vom Verfassungsschutz beobachtet wird, haben die übrigen Landtagsfraktionen diese Forderung schon mehrfach zurückgewiesen.
Meißner sagte, in der Thüringer Justiz gebe es derzeit etwa zwanzig bis dreißig offene Stellen für Richter und Staatsanwälte, die zügig besetzt werden müssten, um den laufenden Generationenwechsel an den Gerichten und den Staatsanwaltschaften zu vollziehen.