Gotha - Nach dem Tod eines 31-Jährigen in einer Polizeizelle in Gotha hat die Staatsanwaltschaft ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.
Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, laufen die Untersuchungen. Neue Informationen gebe es noch nicht. Den Angaben nach müsse vor allem geklärt werden, ob die Polizisten ihren Aufsichtspflichten nachgekommen sind.
Wird ein Mensch von den Beamten in Gewahrsam genommen, muss er während des Aufenthalts in der Zelle in vorgeschriebenen Abständen kontrolliert werden.
Festzuhalten sind diese Kontrollen in einem sogenannten Gewahrsams-Buch. Hinweise auf Fremdeinwirkungen gebe es nicht, hieß es.
Der verstorbene Mann war am Montag festgenommen worden. Er soll betrunken gewesen sein und sich gegen seine Festnahme gewehrt haben, teilte die Polizei mit. Warum die Beamten den Mann mitnahmen, ist noch unbekannt.
Gegen 1.40 Uhr am Dienstag fanden die Einsatzkräfte den Mann dann leblos in der Zelle. Die Leiche werde nun in der Gerichtsmedizin obduziert.