Mutter schickt Sohn nicht in die Schule, jetzt muss sie ins Gefängnis
Schleswig - Weil sie ihren Sohn nicht zur Schule schickt, muss eine Mutter aus Ostholstein nun für drei Tage ins Gefängnis.
Eine Beschwerde der Frau gegen den bereits Anfang Februar vom Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht erlassenen Haftbefehl sei aus formalen Grünen abgelehnt worden, sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Schleswig am Freitag.
Die Frau habe die Beschwerde persönlich eingereicht. Dies hätte aber durch einen Rechtsanwalt erfolgen müssen. Damit sei der Haftbefehl in Kraft getreten. Zuvor hatten die "Lübecker Nachrichten" über den Fall berichtet.
Die Frau befand sich am Freitag nach Angaben des Verwaltungsgerichts zunächst aber noch auf freiem Fuß. Der Haftbefehl sei noch nicht vollzogen worden, sagte eine Sprecherin am Freitag der dpa. "Die Vollziehung erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. Vor diesem Hintergrund kann kein konkreter Zeitpunkt des Haftantritts benannt werden."
Die für Schulrecht zuständige neunte Kammer des Verwaltungsgerichts hatte Anfang Februar sogenannte Ersatzzwangshaft gegen zwei Mütter von zwölf und 15 Jahre alten Jungen wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht angeordnet und Haftbefehle erlassen, nachdem sie ein Zwangsgeld in Höhe von 800 Euro nicht gezahlt hatten.
Neben der Frau aus Ostholstein war eine weitere aus dem Kreis Dithmarschen betroffen. Die Beschwerde dieser Frau gegen den Haftbefehl war hingegen erfolgreich - auch aus formalen Gründen: Den Antrag des Schulamtes befanden die Schleswiger Richter für ungenügend.
Mutter erklärte, ihr Sohn sei nun im "germanistischen Bildungswesen"
Der Junge der Mutter aus Ostholstein war nach Gerichtsangaben bis 2019/2020 noch recht regelmäßig zur Schule erschienen, 2022 wurde das Kind zwischenzeitig in Obhut genommen. Später erklärte die Mutter, ihr Sohn sei nun im "germanistischen Bildungswesen".
Die Erzwingungshaft diene dem Kindeswohl und sei eines der schärfsten Mittel, um Kindern schulische Bildung zu ermöglichen, sagte David Ermes, Sprecher des Kieler Bildungsministeriums, den "Lübecker Nachrichten" (Freitag).
"Deshalb unternehmen wir alles Notwendige, um die Schulpflicht durchzusetzen. Ziel aller Maßnahmen ist, dass das betroffene Kind wieder zur Schule geht."
Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa