Von André Klohn
Itzehoe - Juristische Hürden stehen einer möglichen Abschiebung des Täters von Brokstedt im Weg. Grundsätzlich bestehe für die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, von der Vollstreckung der Freiheitsstrafe teilweise abzusehen, wenn der Verurteilte abgeschoben werden solle, sagte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow.
"Allerdings hat das Landgericht Itzehoe im vorliegenden Fall die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was einem Absehen von der Vollstreckung regelmäßig entgegensteht."
Der 35-jährige Ibrahim A. hatte am 25. Januar 2023 in einem Zug auf der Fahrt von Kiel nach Hamburg ein Küchenmesser gezogen und damit unvermittelt Fahrgäste angegriffen. Eine 17-Jährige und ihr 19 Jahre alter Freund starben, vier weitere Fahrgäste wurden schwer verletzt.
Der Täter wurde schließlich von Fahrgästen überwältigt. Er ist Palästinenser und war als Flüchtling aus dem Gazastreifen nach Deutschland gekommen.
Das Landgericht Itzehoe verurteilte Ibrahim A. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig verwarf die Revision des Angeklagten.
Abschiebung aus der Strafhaft möglich
Oberstaatsanwalt Müller-Rakow sagte, sobald das Urteil des Landgerichts mit Rechtskraftvermerk vorliege, werde die Vollstreckung der Freiheitsstrafe eingeleitet.
Begleitend würden aufgrund gesetzlicher Mitteilungspflichten sowohl die zuständige Ausländerbehörde als auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darüber informiert, dass ein rechtskräftiges Urteil vorliege. "Die Problematik der Prüfung oder Planung einer Abschiebung gehört in die Zuständigkeit der Ausländerbehörde."
Zuständig für Ibrahim A. ist weiterhin die Kieler Ausländerbehörde. "Eine Abschiebung aus der Strafhaft ist grundsätzlich möglich, hierzu müssen die rechtlichen als auch tatsächlichen Möglichkeiten vorliegen beziehungsweise geschaffen werden", sagte eine Stadtsprecherin. "Wir stehen mit den zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene im Austausch."