Deutsche Umwelthilfe kritisiert Gesetzentwurf zum LNG-Terminal: "Klimapolitisch verheerend"

Berlin/Kiel - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen Gesetzentwurf der Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein kritisiert, mit dem das Tempo beim Bau eines LNG-Terminals erhöht werden soll.

In Brunsbüttel soll ein LNG-Terminal gebaut werden. Durch die Änderungen im Gesetz soll es ermöglicht werden, mit dem Bau des Hafens bereits beginnen zu können, selbst wenn ein Gericht noch über Anfechtungsklagen entscheiden müsste. (Symbolbild)
In Brunsbüttel soll ein LNG-Terminal gebaut werden. Durch die Änderungen im Gesetz soll es ermöglicht werden, mit dem Bau des Hafens bereits beginnen zu können, selbst wenn ein Gericht noch über Anfechtungsklagen entscheiden müsste. (Symbolbild)  © Federico Gambarini/dpa

Über Änderungen im Landeswassergesetz solle erreicht werden, dass Klagen gegen eine Genehmigung der notwendigen Hafenanlagen keine aufschiebende Wirkung mehr haben, teilte die DUH am Mittwoch mit.

Der Gesetzentwurf wird an diesem Mittwoch in erster Lesung beraten und soll bereits am Donnerstag verabschiedet werden.

Durch die Änderungen im Gesetz soll es ermöglicht werden, mit dem Bau des Hafens bereits beginnen zu können, selbst wenn ein Gericht noch über Anfechtungsklagen entscheiden müsste.

Streik im Norden! Pendler müssen mit Einschränkungen rechnen
Schleswig-Holstein Streik im Norden! Pendler müssen mit Einschränkungen rechnen

Die geplanten Gesetzesänderungen sind nach Ansicht der DUH "klimapolitisch verheerend und verfassungsrechtlich zweifelhaft". Der Verband fordert die Abgeordneten des Landtags deshalb auf, den Gesetzentwurf abzulehnen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner sagte, "bei Planung und Bau eines gefährlichen Störfallbetriebs muss immer Sicherheit vor Geschwindigkeit gehen. Dies gilt insbesondere für den Standort Brunsbüttel, wo das LNG-Terminal in direkter Nachbarschaft von chemischen und atomaren Anlagen gebaut werden soll".

Der Rechtsstaat sehe aus gutem Grund vor, dass behördliche Entscheidungen von Fachgerichten überprüft werden könnten.

"Sind dabei wesentliche Fragen zu Sicherheit und Umweltschutz strittig, muss eine Klage selbstverständlich eine aufschiebende Wirkung entfalten - sonst wird das Instrument ad absurdum geführt."

Titelfoto: Federico Gambarini/dpa

Mehr zum Thema Schleswig-Holstein: