Zwickauer Revierleiter strafversetzt: Wie kam die Polizei-Mail zum "Querdenker"-Anwalt?
Zwickau - Der Polizeiskandal in Zwickau ist jetzt ein Fall für die Staatsanwaltschaft Zwickau. Sprecherin Ines Leonhardt (49) bestätigte, dass es Vorermittlungen gebe, ob Polizeirevierleiter Kay-Uwe Mittmann (53) "eine strafbare Verletzung von Dienstgeheimnissen begangen hat".
Es geht um den Streit, ob das lange vorher angemeldete Fest "Zwikkolör" oder eine rechte "Querdenker"-Demo am 14. Mai auf dem Hauptmarkt stattfinden durfte. Nach Klage der "Querdenker" entschied das Verwaltungsgericht Chemnitz für die Demo.
Danach wurde bekannt, dass der rechtsextremistische "Querdenker"-Anwalt Martin Kohlmann (44) über Informationen der Polizei verfügte. Verschickt per Mail. Als Absender steht der bisherige Revierleiter Mittmann im Verdacht der Ermittler.
Ob die Mail an Kohlmann ging oder über einen örtlichen "Querdenker" in dessen Büro landete, prüften Staatsanwaltschaft und die Polizei im Disziplinarverfahren. Ermittlungen gebe es auch zur Strafbarkeit. Leonhardt sprach die Frage aus, um die es geht: "Hat der Beamte Interna weitergegeben und wichtige öffentliche Interessen gefährdet?"
Unterdessen bestätigte Verwaltungsgerichtssprecher Peter Franke (33): "Martin Kohlmann legte die Mail bei Gericht vor. Sie hatte aber keine Bedeutung für die Kammer." Weil die Strafbarkeit noch nicht bewiesen ist, sei Kay-Uwe Mittmann bislang nicht vom Dienst suspendiert.
Aber offenbar hat die Polizeiführung Sorge dafür getragen, dass der Beamte keinen weiteren Schaden anrichten kann - er sei derzeit Sachbearbeiter im Stab, und zwar ohne Entscheidungsbefugnis. Bei seinen Aufgaben seien die aktuellen Vorwürfe berücksichtigtworden - er habe also keinen Zugang zu relevanten Inhalten.
Titelfoto: Sven Gleisberg