Sportschütze Hardy G. steht schon wieder vor Gericht
Zwickau - Klappe, die Dritte im Stalking-Prozess gegen Hardy G. (31): Am Freitag wird der Fall, der 2018 aufgrund einer groß angelegten Polizeifahndung für Aufsehen sorgte, erneut vor dem Landgericht Zwickau verhandelt.
Nachdem der Sportschütze aus Hartmannsdorf gegen das Urteil (dreieinhalb Jahre Knast) des Landgerichts vom November 2019 Revision eingelegt hatte, hat das Oberlandesgericht Dresden den Fall geprüft. "Weite Teile des Berufungsverfahrens wurden aufgehoben", sagte Gerichtssprecher Altfrid Luthe.
Der Einbruch in das Wohnhaus der Eltern von Ex-Freundin Silke K. (34) sei unstrittig. Die verurteilte Datenausspähung und Nachstellung der Geschädigten müsse vor einer anderen Kammer neu bewertet werden.
Bis 23. September sind vier Verhandlungstage angesetzt.
Hardy G. hielt im Sommer 2018 350 Polizisten auf Trab. Neben dem Wohnungseinbruch soll er seine Ex und deren Familie bedroht haben.
Später war er wochenlang flüchtig, angeblich mit einem Sturmgewehr seines Schützenvereins. Die Waffe wurde nie gefunden.
Titelfoto: Ralph Kunz