Ex-Chorleiter hortete Kinderpornos: Urteil gefallen
Zwickau - Uwe M. (58) ist noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen.
Das Landgericht Zwickau verurteilte den Ex-Chorleiter wegen des Besitzes von Kinderpornos zu einer Bewährungsstrafe.
Das Urteil des Amtsgerichts Zwickau hatte zuvor noch anders ausgesehen und lautete: sechs Monate Haft ohne Bewährung.
M. ging in Berufung und hatte Erfolg.
Die Kammer verhängte die gleiche Strafe, diesmal aber mit drei Jahren Bewährung. Das volle Geständnis und die wenigen Vorstrafen ließen den Richter noch einmal Gnade walten.
Der ehemalige Musiklehrer hortete 2018 auf seinem Computer und Smartphone Hunderte Bilder, die Mädchen mit sexuellen Handlungen zeigen.
2011 wurde er wegen Missbrauchs einer 15-jährigen Schülerin auffällig.
Titelfoto: Ralph Koehler/Propicture