Werbeverbot für die Bundeswehr in Zwickau? So entscheidet das Landratsamt

Zwickau - Der Zwickauer Stadtrat beschloss Anfang Februar ein Werbeverbot für die Bundeswehr auf städtischen Flächen in Zwickau. Nach dem Einspruch von Oberbürgermeisterin Constance Arndt (47, BfZ) entschied nun das Landratsamt über die Entscheidung.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht stellte im Stadtrat einen Antrag für ein Werbeverbot der Bundeswehr.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht stellte im Stadtrat einen Antrag für ein Werbeverbot der Bundeswehr.  © Ralph Kunz

Wie die Stadt Zwickau mitteilte, kam das Landratsamt nun zu einer Entscheidung: Der Beschluss des Zwickauer Stadtrates zum Werbeverbot der Bundeswehr wurde in Punkt 2 rechtsaufsichtlich beanstandet.

"Die Stadt Zwickau ist verpflichtet, diesen Punkt ('Zwickau - Stadt des Friedens', Nr. AN/011/2024-2) spätestens in der übernächsten Stadtratssitzung aufzuheben." In Punkt 2 wird unter anderem die Ausschließung von Werbung für die Bundeswehr auf städtischen Flächen aufgeführt.

Dies verstoße gegen geltendes Recht. Außerdem habe der Stadtrat damit seine Kompetenzen, unter anderem in bundespolitischen Fragen, schulischen Belangen und im Bereich kommunaler Unternehmen in privater Rechtsform, überschritten.

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Zudem liegt ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot nach Artikel 3 Grundgesetz vor.

Oberbürgermeistern Arndt und Landrat Michaelis begrüßen Entscheidung

Landrat Carsten Michaelis (51, CDU) ist mit der Entscheidung gegen das Werbeverbot für die Bundeswehr zufrieden.
Landrat Carsten Michaelis (51, CDU) ist mit der Entscheidung gegen das Werbeverbot für die Bundeswehr zufrieden.  © Uwe Meinhold

Des Weiteren wird die Entscheidung damit begründet, dass die Bundeswehr eine im Grundgesetz verankerte Institution (Artikel 87a GG) sei und erfülle verfassungsrechtlich definierte Aufgaben.

"Für eine Benachteiligung der Bundeswehr gegenüber anderen Arbeitgebern auf Werbeflächen oder Veranstaltungen fehlt es an einer verfassungsrechtlich tragfähigen Grundlage", so die Erklärung des Landratsamtes.

Arndt, die dem Beschluss zwei Mal wegen Rechtswidrigkeit widersprochen hatte und ihn auch dem Landratsamt vorlegte, begrüßt die Entscheidung.

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"Die Beanstandung bestätigt grundsätzlich die Auffassung der Stadtverwaltung und schafft Klarheit. Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat – auch Kommunalpolitik bewegt sich stets in den Grenzen von Recht und Gesetz."

Auch Landrat Carsten Michaelis (51, CDU) zeigt sich zufrieden. Gerade in einer Zeit wachsender Herausforderungen sei die Bundeswehr ein wichtiger Pfeiler unserer demokratischen Gesellschaft. "Die Entscheidung unterstreicht, dass auch kommunale Gremien an die verfassungsrechtliche Ordnung gebunden sind."

Stadtrat beschließt Werbeverbot für Bundeswehr

Zwickaus Oberbürgermeisterin Constance Arndt (47, BfZ) sprach sich gegen das Werbeverbot aus.
Zwickaus Oberbürgermeisterin Constance Arndt (47, BfZ) sprach sich gegen das Werbeverbot aus.  © Ralph Kunz

Das Bündnis Sahra Wagenknecht empfand die Werbung der Bundeswehr, die in Zwickau unter anderem auf Straßenbahnen zu sehen ist, als irreführend.

Die Partei reichte den Antrag zum Verzicht auf "Kriegsdienstwerbung" im Stadtrat ein und fand die Mehrheit für ihr Anliegen.

Oberbürgermeisterin Constance Arndt legte daraufhin ihr Veto ein, und es kam zu einer erneuten Abstimmung - ohne Erfolg. Weiterhin war die Mehrheit für das Werbeverbot.

Laut Arndt war der Beschluss jedoch rechtswidrig - so ging der Fall an das Landratsamt als Kommunalaufsichtsbehörde.

Titelfoto: Bildmontage: Ralph Kunz, Uwe Meinhold

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