Tödlicher Axt-Angriff auf Trainer: So lange muss der Täter ins Gefängnis

Zwickau/Lichtenstein - Im Mordprozess am Landgericht Zwickau um die Tötung des ehemaligen Fußballjugendtrainers Sven H. (†53) durch seinen Ex-Schützling René K. (39) ist ein Urteil gefallen. Der spätere Athletiktrainer des FSV Zwickau bleibt in Haft - wegen Totschlags.

René K. (39) wurde am Landgericht Zwickau zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Er tötete seinen früheren Fußballtrainer (†53), der ihn als Jugendlicher sexuell missbraucht haben soll.
René K. (39) wurde am Landgericht Zwickau zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Er tötete seinen früheren Fußballtrainer (†53), der ihn als Jugendlicher sexuell missbraucht haben soll.  © Ralph Kunz

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass René K. seinen früheren Peiniger Sven H. auf dem Grundstück des Angeklagten in Lichtenstein im vergangenen Sommer mit fünf Axthieben auf den Kopf umbrachte.

Während die Staatsanwaltschaft für eine Verurteilung des Beschuldigten wegen Mordes plädierte, sprach sich die Verteidigung für einen Freispruch wegen einer möglichen Schuldunfähigkeit aus.

Die Kammer um Richter Jörg Burmeister (51) entschied auf Totschlag: René K. muss für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Durch die traumatischen Erlebnisse des Missbrauchs sowie einer dissoziativen Amnesie durch einen Unfall im Jahre 2011 sei der Angeklagte zur Tatzeit vermindert schuldfähig gewesen.

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Die Staatsanwaltschaft sah einen Mord, da der Angeklagte vor der Tat im Internet nach Strafzumessungen für Mord gegoogelt hatte. Aber "Recherchen sind für uns keine Tatplanungen", so Richter Burmeister. Überdies wirkte sich das Geständnis, die Umstände vor der Tat sowie die Tatsache, dass er keine Vorstrafen hat, strafmildernd aus.

Hier geschah die brutale Axt-Attacke: Im Sommer vergangenen Jahres wurde der ehemalige Jugendtrainer in Lichtenstein mit mindestens fünf Axthieben umgebracht.
Hier geschah die brutale Axt-Attacke: Im Sommer vergangenen Jahres wurde der ehemalige Jugendtrainer in Lichtenstein mit mindestens fünf Axthieben umgebracht.  © Mike Müller

Der Vorsitzende Richter stellte jedoch auch klar, dass der frühere Missbrauch durch das Opfer kein Grund zur Strafmilderung sei: "Dies würde der Selbstjustiz Tür und Tor öffnen". Während Verteidiger Reinhard Röthig (47) das Urteil als "sensationell" bezeichnet, überlegt die Anklage noch, ob sie in Revision geht.

Titelfoto: Bildmontage: Ralph Kunz, Mike Müller

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