Urteil gesprochen: Mann tötet Ex-Frau vor den Augen der gemeinsamen Kinder

Zwickau/Crimmitschau - Brutale Messer-Tat: Der Afghane Badar M. (36) tötete seine Ex-Frau mit mehreren Messerstichen. Am heutigen Donnerstag wurde er am Landgericht Zwickau verurteilt.

In einer Wohneinrichtung in der August-Colditz-Straße in Crimmitschau kam es zur Bluttat.
In einer Wohneinrichtung in der August-Colditz-Straße in Crimmitschau kam es zur Bluttat.  © Maik Börner

Diese grausame Tat könnte kaum schlimmer sein: Der 36-Jährige stach auf seine Ex-Partnerin vor den Augen der gemeinsamen Kinder ein. Bereits der erste der elf Stiche sei laut Rechtsmedizin tödlich gewesen.

Die Richter sprachen den 36 Jahre alten Afghanen am Donnerstagmittag des Mordes schuldig und verhängten lebenslange Haft.

Außerdem gingen sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach und stellten die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt.

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Bereits in den vergangenen Verhandlungen verhielt sich der Angeklagte auffällig. So habe er unter anderem einen epileptischen Anfall vorgetäuscht und damit einen Notarzteinsatz provoziert.

Auch mit einem Hungerstreik versuchte er das Verfahren zu verhindern.

Staatsanwältin und Verteidiger plädieren auf Mord

Mit einem Hungerstreik und einem vorgetäuschten epileptischen Anfall versuchte Badar M. (36) die Verhandlung zu verhindern.
Mit einem Hungerstreik und einem vorgetäuschten epileptischen Anfall versuchte Badar M. (36) die Verhandlung zu verhindern.  © Ralph Kunz

Die Staatsanwältin Barbara Grimm beschrieb in ihrem Plädoyer sein Handeln als heimtückisch. Er habe aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Denn er betrachtete seine Frau als Besitz und billigte ihr kein eigenes Leben zu.

Auch Verteidiger Björn Scheibe plädierte auf Mord. Jedoch sprach er bei der Tat von einem "emotionalen Ausbruch".

Für den 36-Jährigen sei die Familie ein wichtiger Halt im Leben gewesen, der mit der Trennung weggebrochen sei. Diesen inneren Konflikt habe er auf radikale Weise gelöst. Deswegen würde er von der besonderen Schwere der Schuld absehen.

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Die 33-jährige Frau hatte sich wegen wiederholten Drohungen und Gewalt mehrere Monate vor der Bluttat von ihrem Mann getrennt. Trotzdem gewährte sie ihrem Ex-Mann Umgang mit den gemeinsamen Kindern. Bei solch einem Treffen kam es dann zu dem brutalen Mord.

Titelfoto: Ralph Kunz

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