Trotz Warndreieck und Warnweste: Mann wird nach Panne überfahren

Zwickau - Als ein Autofahrer (†33) im Januar 2023 auf der B93 bei Zwickau seinen platten Reifen begutachten wollte, riss ihn der von hinten kommende Opel-Fahrer Peter S. (33) mit. Das Opfer starb noch an der Unfallstelle. S. musste sich am heutigen Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung vor dem Zwickauer Amtsgericht verantworten.

Durch den tödlichen Unfall am 19. Januar 2023 entstand ein kilometerlanger Stau.
Durch den tödlichen Unfall am 19. Januar 2023 entstand ein kilometerlanger Stau.  © Andreas Kretschel

Es war ein tragischer Unfall: Der VW eines 33-jährigen Autofahrers hatte am 19. Januar frühmorgens auf der B93 bei Zwickau einen Platten.

Nachdem er auf dem linken Fahrstreifen gehalten hatte, schaltete der Fahrer die Warnblinkanlage ein, stellte das Warndreieck auf und zog die Warnweste an. Doch offenbar reichte das nicht aus.

Peter S. kam in seinem Opel mit 90 km/h angerauscht. Laut Staatsanwaltschaft reagierte der in Zwickau lebende Produktionsarbeiter "infolge von Unaufmerksamkeit" zu spät und erfasste den auf der Straße stehenden VW-Fahrer mit der linken Fahrzeugseite.

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Das Opfer brach sich bei dem Unfall das Genick - jede Hilfe vor Ort kam zu spät.

Durch seinen Anwalt Uwe Sabel (67) gab Peter S. den Tatvorwurf zu. "Er würde es am liebsten ungeschehen machen, das geht leider nicht", erklärte Sabel.

Laut Anklage ist beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen.

Peter S. (33) musste sich am heutigen Mittwoch am Zwickauer Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Peter S. (33) musste sich am heutigen Mittwoch am Zwickauer Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten.  © Ralph Kunz

Opfer trägt ebenfalls Schuld am Unfall

Neben dem "erheblichen Aufmerksamkeitsdefizit" des Täters trage jedoch auch das Opfer eine Mitschuld an dem Unfall: Der Verstorbene hatte auf der Fahrbahn nichts zu suchen.

Das Gericht verurteilte den nicht vorbestraften S. letztendlich zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten (Bewährungszeit: zwei Jahre).

Überdies muss der Todesfahrer 500 Euro an die Opferhilfe Sachsen zahlen. Zudem wird ihm ein Fahrverbot von drei Monaten auferlegt.

Titelfoto: Bildmontage: Andreas Kretschel, Ralph Kunz

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