Stalker der MDR-Wetterfee will Therapie statt Knast

Zwickau - Exhibitionist Mike H. (50) hat keine Lust auf Knast. Obwohl der Vogtländer nachweislich mehrere Frauen mit schmuddeligen Nachrichten bombardierte und dafür zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, will er die Zeit lieber in der Klinik absitzen. Grund: Sein Drang, sich Frauen sexuell zu nähern, sei krankhaft. Das bekam besonders MDR-Wetterfee Michaela Koschak (45) zu spüren.

Mike H. (50) hat bereits 16 Vorstrafen. Mithilfe der Therapie will er sein krankhaftes Verhalten jetzt behandeln lassen.
Mike H. (50) hat bereits 16 Vorstrafen. Mithilfe der Therapie will er sein krankhaftes Verhalten jetzt behandeln lassen.  © privat

Wenn Mike H. einmal in die Tasten haut, lässt er so schnell nicht locker. Vielen Frauen schrieb er höchst anzügliche E-Mail-, WhatsApp- oder SMS-Nachrichten. Nicht selten packte er Penis-Bilder in den Anhang.

Angeklagt waren drei exhibitionistische Handlungen, zwölf Verbreitungen von pornografischen Schriften und einmal sexuelle Belästigung. Die Taten spielten sich zwischen 2019 und 2020 ab. Sein bekanntestes Opfer: MDR-Moderatorin Michaela Koschak.

Alles begann mit einem Autogramm, um das der Montagearbeiter in einer E-Mail bat. Schnell gingen die Nachrichten in eine sexuelle Richtung, später folgte ein Heiratsantrag.

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"Dann aber kamen merkwürdige Bilder", so Koschak. Mike H. bastelte widerliche Sex-Collagen mit Fotos der Moderatorin und schlug ihr sexuelle Handlungen vor - immer und immer wieder. Irgendwie gelangte der Vogtländer an die Handynummer der Wettermoderatorin. "Damals war ich frisch getrennt, allein mit den Kindern und hatte Angst."

MDR-Moderatorin Michaela Koschak (45) hat der Nachrichten-Terror stark belastet.
MDR-Moderatorin Michaela Koschak (45) hat der Nachrichten-Terror stark belastet.  © imago images/Star-Media

Nun hat der Spuk endgültig ein Ende! Weil ein Gutachter verminderte Schuldfähigkeit bescheinigte, bekommt Mike H. statt 20 Monaten Knast nun 28 Monate Maßregelvollzug und wird somit in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Titelfoto: imago images/STAR-MEDIA, privat

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