Prozess um versuchte Tötung: Plauenerin kommt mit Geldstrafe davon

Zwickau - Christine S. (49) soll versucht haben, ihren Vater per Schal zu töten. Deswegen stand sie vor dem Zwickauer Landgericht.

Die angeklagte Tochter Christine S. (49) neben ihrem Verteidiger Thomas Strobel.
Die angeklagte Tochter Christine S. (49) neben ihrem Verteidiger Thomas Strobel.  © Maik Börner

Der Anklagevorwurf des versuchten Totschlags schrumpfte jedoch während des Prozesses erheblich. Am Ende muss die Frau lediglich eine Geldstrafe zahlen.

Laut Landgericht muss Christine S. 1000 Euro zahlen - wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit versuchter Nötigung.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau ihren Vater (damals 79) im Sommer 2023 in ein Zimmer in Plauen einsperrte. Danach warf sie ihm einen Schal um den Hals und zog daran.

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Das Gericht sah hier jedoch keine versuchte Tötungsabsicht. Die Angeklagte wollte mit der Aktion "eine symbolische Entschädigung" für den ihr angetanen sexuellen Kindesmissbrauchs erwirken, so Gerichtssprecherin Cornelia Heiner (47).

Überdies soll Christine S. für 93 Tage in Untersuchungshaft entschädigt werden. Gegen den Vater kann nicht mehr ermittelt werden, weil die Taten verjährt sind.

Titelfoto: Bildmontage: Maik Börner

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